Steuerbemessungsgrundlage
Alle Einzelhandelsverkäufe von Waren oder Dienstleistungen, die von steuerpflichtigen Lieferanten getätigt werden, sind in Minnesota umsatzsteuerpflichtig. Ein Einzelhandelsverkauf ist ein Verkauf an einen Endkunden, der kein Weiterverkauf ist. Unternehmen können ihre Standardmethode für eine Umsatzsteuerberechnung verwenden – Cash-Methode oder Abgrenzungsmethode, normalerweise die gleiche Methode, die dieses Unternehmen für die Einkommensteuerberechnung verwendet.
Steuersatz
Der Steuersatz in Minnesota besteht aus 3 Teilen: einem bundesstaatlichen Steuersatz von 6,875%, einer lokalen Umsatzsteuer und einer speziellen Umsatzsteuer. Der kombinierte Satz variiert zwischen 6,875% und maximal 9,375%. Der Steuersatz hängt vom Ort der Leistung ab.
Ausgenommene Waren und Dienstleistungen
- Werbung in Zeitungen und bestimmten Zeitschriften;
- Landwirtschaftliche Verarbeitungsanlagen;
- Landwirtschaftliche Produktion;
- Luftkühlung Ausrüstung;
- Plakatwerbung.
Steuerregistrierung
- Handelsregisterauszug (Guter Ruf);
- EIN-Zertifikat; Satzungen;
- Namen von Geschäftsleuten und Sozialversicherungsnummern.
- Außerdem ein von der Regierung ausgestellter Lichtbildausweis, der eine Kopie sein kann von:
– Reisepass;
– Personalausweis;
Unternehmen außerhalb der USA müssen Folgendes bereitstellen:
- Handelsregisterauszug (Guter Ruf);
- EIN-Zertifikat – diese Nummer muss vor der Umsatzsteuerregistrierung eingeholt werden;
- Satzungen;
- Namen von Geschäftsleuten;
- Außerdem ein von der Regierung ausgestellter Lichtbildausweis, der eine Kopie sein kann von:
– Reisepass;
– Personalausweis.
Wirtschaftlicher Zusammenhang
Fernverkäufer ohne physische Präsenz im Bundesstaat müssen sich registrieren, wenn sie den Schwellenwert überschreiten. Bitte überprüfen Sie die wirtschaftliche Schwelle für verschiedene Arten von Aktivitäten:
Steuererklärung
Die Steuerbehörde von Minnesota akzeptiert vereinfachte elektronische Steuererklärungen (SER), die über den Lovat-Webservice von allen Steuerzahlern eingereicht werden. Steuererklärungen müssen am selben Tag wie die Steuerzahlungsfrist eingereicht werden. Anfänglich weisen die Steuerbehörden eine Periodizität der Berichterstattung gemäß den in einem Registrierungsantrag gemachten Angaben zu. Das spätere Finanzamt kann die Periodizität entsprechend einer durchschnittlichen Steuerschuld ändern. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt Steuerzahlungsfristen.
Marktplatzregel
Ab dem 1. Oktober 2019 müssen sich außerhalb des Bundesstaates ansässige Marktplatzvermittler für die Umsatzsteuer in Minnesota registrieren lassen, wenn sie Einnahmen aus Minnesota von mehr als $100,000 oder 200 Einzelverkäufen pro Jahr erzielen. Marketplace ist in einem solchen Fall verpflichtet, sämtliche Umsatzsteuern für Verkäufe über diesen Marktplatz zu berechnen und abzuführen.
Steuerzahlungsfristen
Die Häufigkeit der Steuerzahlung hängt vom Wert der ausgewiesenen Umsatzsteuer ab.
Frequenz |
Umsatzsteuer fällig |
Steuerzahlungsfrist |
Monatlich | Mehr als $500 pro Monat | 20. Tag des Folgemonats |
Vierteljährlich | Von $100 bis $500 pro Monat | 20. April, 20. Juli, 20. Oktober und 20. Januar |
Jährlich | Weniger als $100 pro Monat | 5. Februar des Folgejahres |
Steuerbefreiungen
Minnesota hat derzeit keine umsatzsteuerbefreiten Ferien.
Beschaffungsregel
Wenn der Verkauf online erfolgt und der Abflug- und Ankunftsstaat derselbe ist – Minesota, gilt die Bestimmungsregel. Das bedeutet, dass der Steuersatz der Ankunftsadresse (Kundenadresse) berechnet werden sollte.
Steuer verwenden
Es hat die gleichen Sätze wie eine Umsatzsteuer. Der Hauptunterschied ist eine Steuerbemessungsgrundlage: Eine Steuerbemessungsgrundlage für die Nutzungssteuer ist ein Wert von Einkäufen außerhalb des Bundesstaates, die in Minnesota verwendet werden, Einkäufe für den Verbrauch (außer dem Weiterverkauf) aus Minnesota, wo keine Umsatzsteuer gezahlt wurde.
Strafen
- 5% oder $100 – verspätete Einreichung.
- 5% des ausstehenden Betrags.
- 5% bis 15% – Zahlungsverzug. Der erste Monat beträgt 5%, der nächste Monat 5% mehr mit einem Maximum von 15%.
- 25% – wiederholte verspätete Einreichung oder verspätete Zahlung.