Erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen in Schweden
Seit dem 1. Januar 2023 hat Schweden strenge neue Regeln für Verpackungshersteller und -händler eingeführt, die darauf abzielen, das Recycling zu verbessern und Abfall zu vermeiden. Nach diesen Regeln ist nun jeder Hersteller und Verkäufer für den Abfall verantwortlich, der nach der Verwendung der Verpackung entsteht.
Wer muss sich registrieren?
Unternehmen und Verkäufer unterliegen der erweiterten Produkthaftungsregelung, wenn sie mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie produzieren Verpackungen in Schweden;
- Sie importieren Verpackungen nach Schweden;
- Ein verpacktes Produkt nach Schweden importieren;
- Verkaufen Sie ein verpacktes Produkt oder eine Verpackung aus einem anderen Land als
- Schweden an einen Endverbraucher in Schweden.
In diesen Situationen sind Unternehmen für die Einhaltung der erweiterten Herstellerverantwortungsvorschriften in Schweden verantwortlich.
Schwellwert
Es gibt keine spezifischen Schwellenwerte. Unternehmen und Hersteller, die das Verpackungsgut oder die Verpackung selbst in Schweden herstellen oder aus dem Ausland importieren, müssen sich registrieren.
Anmeldeverfahren
- Hersteller, die sich für die EPR-Verpackungsregeln registrieren möchten, müssen die folgenden Schritte befolgen
- Wählen Sie das gewünschte PRO-Unternehmen zur Registrierung aus;
- Stellen Sie sicher, dass es bei der schwedischen Umweltschutzbehörde registriert ist.
- Unterzeichnen Sie einen Vertrag mit dem Unternehmen.
- Übermitteln Sie der Regierung die erforderlichen Abfallberichte über die Compliance-Organisation.
- Zahlen Sie die erforderlichen Gebühren (Ökogebühren);
- Erfolgreich am Markt agieren.
Bevollmächtigter Vertreter
Eine Verpflichtung zur Bestellung eines Vertreters besteht nicht.
Frist für die Berichterstattung
Abhängig von der Anzahl und dem Preis pro Paket sind die Fristen in drei Zeiträume unterteilt: einen Monat, ein Vierteljahr und ein Jahr. Meldungen müssen spätestens am 25. des auf den Meldezeitraum folgenden Monats eingereicht werden. Die Bezahlung der Berichte muss innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen, andernfalls wird eine prozentuale Vertragsstrafe erhoben.