Slowakei: Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen
In der Slowakei wurde 2016 mit der Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) begonnen, wobei der Schwerpunkt zunächst auf sortierten Verpackungsabfällen lag. Anschließend wurde das Gesetz Nr. 302/2019 Slg. hat die im Abfallgesetz festgelegten Verantwortlichkeiten und Pflichten erheblich erweitert und verfeinert, mit besonderem Schwerpunkt auf Einweggetränkeverpackungen.
Wer gilt als verantwortlich?
Das Verpackungsgesetz und seine Verordnungen gelten für alle:
- Hersteller;
- Vertriebshändler;
- Importiert Produkte;
- Verpackt oder füllt Produkte.
Was meinst du mit Verpackung?
- Glas;
- Metallaluminium;
- Kunststoffe und PET-Kunststoffe;
- Papier und Pappe;
- Verbundgetränkekarton;
- Metall Stahl;
- Holz.
Beulen
Hinsichtlich der Voraussetzungen für die Systembeteiligung gibt es keine festgelegte Mindestvoraussetzung; Alle Hersteller und Verkäufer müssen sich registrieren.
Herstellerpflichten für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) in der Slowakei
- Um die Registrierungsnummer (EPR) zu erhalten, muss sich der Hersteller mit Unterstützung des Umweltministeriums im Nationalen Register der Verpflichteten registrieren.
- Die Hersteller oder Händler müssen Rücknahmeverträge und eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren mit Ökobetreibern haben.
- Die Produzenten sind verpflichtet, Ökobeiträge in der von der Regierung festgelegten Höhe zu leisten.
- Es muss ein vierteljährlicher Bericht vorgelegt werden, auch ein Nullbericht mit den Verpackungsmengen
Bevollmächtigter Vertreter
Slowakische und ausländische Hersteller müssen einen Bevollmächtigten mit Sitz in der Slowakei benennen, der im Namen des Herstellers die Anforderungen der Verpackungsgesetzgebung registriert, und die Vereinbarung wird für mindestens ein Jahr gewährt.
Deadline-Berichterstattung
Meldeschluss ist jeweils der 10. Tag des auf das Meldequartal folgenden Monats.
Geldstrafen oder Strafen
Nach der neuen Vorgabe ab Januar 2021 können sich die Kosten für den Erzeuger, der der Pflicht nicht nachkommt oder falsche Mengen anmeldet, zwischen 4.000 und 350.000 Euro belaufen.