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Verpackung

Erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen in Schweden

Seit dem 1. Januar 2023 hat Schweden strenge neue Regeln für Verpackungshersteller und -händler eingeführt, die darauf abzielen, das Recycling zu verbessern und Abfall zu vermeiden. Nach diesen Regeln ist nun jeder Hersteller und Verkäufer für den Abfall verantwortlich, der nach der Verwendung der Verpackung entsteht.

 

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Wer muss sich registrieren?

Unternehmen und Verkäufer unterliegen der erweiterten Produkthaftungsregelung, wenn sie mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie produzieren Verpackungen in Schweden;
  • Sie importieren Verpackungen nach Schweden;
  • Ein verpacktes Produkt nach Schweden importieren;
  • Verkaufen Sie ein verpacktes Produkt oder eine Verpackung aus einem anderen Land als
  • Schweden an einen Endverbraucher in Schweden.

In diesen Situationen sind Unternehmen für die Einhaltung der erweiterten Herstellerverantwortungsvorschriften in Schweden verantwortlich.

 

Schwellwert

Es gibt keine spezifischen Schwellenwerte. Unternehmen und Hersteller, die das Verpackungsgut oder die Verpackung selbst in Schweden herstellen oder aus dem Ausland importieren, müssen sich registrieren.

 

Anmeldeverfahren

  • Hersteller, die sich für die EPR-Verpackungsregeln registrieren möchten, müssen die folgenden Schritte befolgen
  • Wählen Sie das gewünschte PRO-Unternehmen zur Registrierung aus;
  • Stellen Sie sicher, dass es bei der schwedischen Umweltschutzbehörde registriert ist.
  • Unterzeichnen Sie einen Vertrag mit dem Unternehmen.
  • Übermitteln Sie der Regierung die erforderlichen Abfallberichte über die Compliance-Organisation.
  • Zahlen Sie die erforderlichen Gebühren (Ökogebühren);
  • Erfolgreich am Markt agieren.

 

Bevollmächtigter Vertreter

Eine Verpflichtung zur Bestellung eines Vertreters besteht nicht.

 

Frist für die Berichterstattung

Abhängig von der Anzahl und dem Preis pro Paket sind die Fristen in drei Zeiträume unterteilt: einen Monat, ein Vierteljahr und ein Jahr. Meldungen müssen spätestens am 25. des auf den Meldezeitraum folgenden Monats eingereicht werden. Die Bezahlung der Berichte muss innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen, andernfalls wird eine prozentuale Vertragsstrafe erhoben.

 

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EEE

Erweiterte Herstellerverantwortung für Elektro- und Elektronikgeräte in Schweden

Laut einem neuen Erlass der schwedischen Regierung vom 30.06.2022 muss jedes Unternehmen, das elektronische oder elektrische Geräte platziert, die Regeln der EEE-Verordnung einhalten. Personen oder Organisationen, die Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) auf den schwedischen Markt bringen, werden als Hersteller eingestuft und übernehmen als solche eine Herstellerverpflichtung. Diese Verpflichtung umfasst die Verantwortung für die Annahme entsorgter Gegenstände, sobald diese das Ende ihrer Nutzungsdauer erreicht haben, sowie für die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (WEEE) und die Übernahme der Verantwortung für die finanzielle Unterstützung damit verbundener Bemühungen.

 

Wer sollte sich registrieren?

Personen oder Organisationen, die elektrische oder elektronische Geräte auf dem schwedischen Markt vermarkten, sind verpflichtet, diese anschließend zu recyceln. Diese Verantwortung umfasst die folgenden Kategorien:

  • Diejenigen, die ihren Sitz in Schweden haben und sich mit der Herstellung von EEE (elektrischen und elektronischen Geräten) befassen oder EEE entwerfen oder herstellen lassen und diese dann in Schweden unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke vermarkten.
  • In Schweden ansässige Unternehmen, die unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke Geräte weiterverkaufen, die von anderen Lieferanten hergestellt wurden. Dies gilt, wenn der Wiederverkäufer nicht als „Hersteller“ im Sinne von Punkt 1 gilt.
  • In Schweden ansässige Unternehmen, die Elektro- und Elektronikgeräte aus einem Drittland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat auf den schwedischen Markt bringen.
  • Diejenigen, die Elektro- und Elektronikgeräte über Fernkommunikationsmethoden direkt an Benutzer in einem EU-Mitgliedsstaat verkaufen, in dem der Verkäufer keine physische Niederlassung hat.

Personen oder Organisationen, die eines der oben genannten Kriterien erfüllen, unterliegen den beschriebenen Bestimmungen zur Herstellerverantwortung.

 

Schwelle

Es gibt keine Registrierungsschwelle. Alle Hersteller und Unternehmen, die in Schweden elektrische und elektronische Geräte herstellen oder verkaufen, unterliegen der Registrierungspflicht.

 

Anmeldeverfahren

Um alle Vorschriften bezüglich elektronischer und elektrischer Geräte einzuhalten, sind folgende Schritte erforderlich:

  1. Zunächst müssen Sie sich bei der schwedischen Umweltschutzbehörde (EPA) registrieren.
  2. Der nächste Schritt besteht darin, sich bei einem der beiden schwedischen kollektiven Systeme zu registrieren, die für die EWR-Konformität zugelassen sind.
  3. Geben Sie allgemeine Informationen über das Unternehmen bekannt und schließen Sie entsprechende Kooperationsverträge ab.
  4. Vorlage von Abfallwirtschaftsberichten.
  5. Zahlen Sie die erforderlichen Beiträge zu kollektiven und staatlichen Systemen.
  6. Legen Sie den von der Regierung geforderten Nachweis der Einhaltung vor.
  7. Kennzeichnung hergestellter Produkte.
  8. Entwickeln Sie Pläne zur Reduzierung und Wiederverwendung von Produkten.

 

Bevollmächtigter Vertreter

Unternehmen und Produzenten, die schwedische Staatsbürger sind, müssen ihre Abfälle deklarieren und bezahlen, ohne einen Vertreter zu ernennen. Allerdings müssen Unternehmen, die nicht in Schweden ansässig sind, einen Vertreter ernennen, um die vollständige Einhaltung aller erforderlichen Anforderungen sicherzustellen.

 

Frist für die Erklärung

Berichte über elektrische und elektronische Geräte müssen bis zum 31. März bei der schwedischen EPA eingereicht werden. Dies kann über die zuständige Organisation des jeweiligen Herstellers erfolgen.