Erweiterte Haftung für Verpackungshersteller (EPR) in Österreich
Seit dem 1. Januar 2023 gelten in Österreich neue Anforderungen zur erweiterten Produzentenverantwortung (EPR) für Online-Plattformen und deren Geschäftspartner. Unabhängig davon, ob es sich um Hersteller oder Erstverkäufer handelt, ist es diesen Parteien nicht gestattet, bekannte digitale Marktplätze wie Zalando, Joom, Amazon, AliExpress oder eBay zum Verkauf ihrer Waren zu nutzen.
Ziele und Vorgehensweise
Das Vorgehen des österreichischen Rechts unterstreicht die Verantwortung der Hersteller bei der Einhaltung ihrer Pflichten und zielt darauf ab, deren Einhaltung sicherzustellen. Daher muss der Hersteller für die Wiederverwertung seiner Abfälle verantwortlich sein. Normalerweise übertragen Produzenten diese Verantwortung auf eine Drittorganisation. In der Regel handelt es sich dabei um von der Regierung des Landes zugelassene Unternehmen. Selbstverständlich erhalten diese Vermittler eine Vergütung für ihre Dienste.
Wer erfüllt EPR-Pflichten?
- Hersteller und Importeure von Serviceverpackungen in Österreich;
- Packer in Österreich;
- Importeure hinsichtlich der Verpackung der von ihnen importierten Waren bzw. Waren;
- Selbstimporteure hinsichtlich der Verpackung von Waren oder Waren, die für den Betrieb des eigenen Unternehmens aus dem Ausland bezogen werden und im Unternehmen als Abfall anfallen;
- Fernverkäufer von Waren, die für österreichische Verbraucher bestimmt sind.
Verpackungsdefinition in Österreich
Unter Verpackungen versteht man Verpackungsmaterialien, Packhilfsmittel oder Paletten aus unterschiedlichen Verpackungsmaterialien zur Aufnahme, zum Schutz, zur Handhabung, zur Lieferung und zur Präsentation von Waren.
Verpackungen werden den Kategorien „Verkaufsverpackung oder Primärverpackung“, „Umverpackung oder Sekundärverpackung“, „Transportverpackung oder Fremdverpackung“ oder ggf. auch Serviceverpackung zugeordnet.
Wer Verpackungsmaterial in Verkehr bringt, muss entsprechend seiner Rolle (z. B. Hersteller, Importeur, Verpacker, Großmülldeponie, Lieferant von Großmülldeponien, Selbsterfüller, Selbstimporteur, Versandhändler) die EPR-Pflichten erfüllen , Letztvertreiber, Endverbraucher).
Neue Verantwortlichkeiten (EPR) für österreichische Produzenten
- Verpflichtung zum Abschluss eines Vertrages mit einem von der österreichischen Regierung zugelassenen Unternehmen, das gegen Entgelt die Verantwortung für die Verwertung der Verpackung übernimmt;
- Informationspflicht gegenüber nachfolgenden Vertriebsstufen;
- Verpflichtung zur Zahlung von Gebühren. Einzelheiten zur Berechnung der Gebühren werden je nach Produktgruppe in den veröffentlichten Beschlüssen des österreichischen Ministeriums veröffentlicht;
- Jährliche Meldepflicht der Daten für das vorangegangene Kalenderjahr. Bei großen Unternehmen kann die Häufigkeit der Berichterstattung vierteljährlich oder monatlich sein.
Bevollmächtigter Vertreter
Ab Anfang 2023 müssen ausländische Unternehmen einen Bevollmächtigten benennen, wenn sie beim Versand von Waren die Republik Österreich mit ihren Verpackungen befüllen. Darüber hinaus müssen sie dem Vertreter eine notariell beglaubigte Vollmacht ausstellen.
Bevollmächtigte Vertreter sind ausschließlich Unternehmen oder Personen mit Sitz in Österreich.
Meldefrist
Die jährliche Berichtsfrist endet am 15. März (für das vorangegangene Kalenderjahr).
Herstellerhaftung bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) in Österreich
Ein Verstoß gegen EPR-Vorgaben hat in Österreich schwerwiegende Folgen, zum Beispiel:
- Einschränkung der Vertriebsgenehmigung (diese Regelung gilt ab 1. Januar 2023);
- Bußgelder und Strafen, die von der Schwere der Verstöße abhängen.