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Verpackung

Luxemburg: Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen

Aufgrund der jüngsten gesetzlichen Änderungen vom 21. März 2017 im Bereich Verpackungen und Verpackungsabfälle sowie der am 9. Juni 2022 eingeführten Folgerevisionen im Bereich Abfallmanagement fallen Verpackungsmaterialien nun in den Geltungsbereich der erweiterten Herstellerverantwortung.

 

Wer übernimmt die Verantwortung?

Das Verpackungsgesetz und die damit verbundenen Verordnungen gelten für ein breites Spektrum von Interessengruppen:

  • Produzenten
  • Vertriebspartner
  • Importeure
  • Hersteller

 

Holen Sie sich Ihre EPR-Nummer in den Ländern, in denen Sie Ihre Waren mit Verpackungen verkaufen

 

Was ist eine Verpackung?

  • Papier und Pappe
  • Metall
  • Kunststoffe
  • Glas
  • Holz
  • Aluminium

 

Beulen

Es gibt keine Mindestmengen, die Einzelpersonen von diesen Verpflichtungen befreien; Selbst ein einzelnes Produktelement erfordert Compliance.

 

Herstellerpflichten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) in Luxemburg

Hersteller müssen die folgenden Schritte unternehmen, um die EPR-Vorschriften einzuhalten:

1- Registrierung

  • Produzenten müssen eine Vereinbarung mit einem Ökobetreiber (Responsible Extended Organization) abschließen, um eine Teilnahmebescheinigung am System zu erhalten.
  • Legen Sie dem Ministerium für Umwelt, Klima und Entwicklung einen Jahresbericht vor.

2- Zahlung der Gebühren

  • Die Höhe der Entschädigung variiert je nach Art und Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen.
  • Der jährliche Mindestbeitrag beträgt 50 Euro.

3- Berichterstattung

  • Hersteller sind verpflichtet, jährlich einen Verpackungsbericht vorzulegen.

 

Bevollmächtigter Vertreter

Hersteller sind verpflichtet, einen örtlichen Bevollmächtigten in Luxemburg zu benennen, der im Namen des Herstellers die Anforderungen der Verpackungsgesetzgebung erfüllt.

 

Frist für die Berichterstattung

Speziell für Verpackungen endet die Frist zur Abgabe der Jahreserklärung am 28. Februar.

 

Sanktionen

Für jeden Monat der Verspätung wird eine Geldstrafe in Höhe von 1% des Beitrags aus der vorherigen Erklärung erhoben.“

 

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie das EPR-Team