Litauen: Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen
Das Gesetz über Verpackungen und die Bewirtschaftung von Verpackungsabfällen in der Republik Litauen trat im Jahr 2003 in Kraft, das Gesetz wurde jedoch bis 2023 geändert und ergänzt. Die Vorschriften für Verpackungen und den ordnungsgemäßen Umgang mit Verpackungsabfällen müssen von allen an der Verpackung beteiligten Personen befolgt werden Geschäftsbetrieb.
Wer gilt als verantwortlich?
Alle Hersteller und Einzelhändler sind verpflichtet, die Vorschriften des litauischen Verpackungsgesetzes einzuhalten. Diese Bestimmungen gelten für jeden, der Verpackungsmaterialien nach Litauen vertreibt:
- Hersteller
- Verpackungshersteller
- Importeure
- Vermittler
- Verkäufer
- Abfallentsorger
Was in der Verpackung enthalten ist
Die auf den litauischen Markt gelieferte Verpackung gilt als die Verpackung, die in den zum Verkauf stehenden Produkten verwendet wird.
Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes dürfen aus folgenden Materialien bestehen:
- Kunststoffe
- Papier und Pappe
- Metall
- Holz
- Textilien
- Glas
- Kombinationstaschen
Schwellenwerte
Hersteller sind verpflichtet, Aufzeichnungen über alle Verpackungen fertiger Produkte zu führen, unabhängig vom Volumen der Verpackung. Die Registrierungsgrenze für die EPR-Regeln liegt bei 0,5 Tonnen Verpackung. Hersteller und Importeure, die mehr als 0,5 Tonnen Verpackungen in das Hoheitsgebiet der Republik Litauen liefern, sind verpflichtet, eine Umweltsteuer auf Verpackungsabfälle zu entrichten.
Herstellerverpflichtungen zur erweiterten Produzentenverantwortung (EPR) in Litauen
1 Registrierung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) in Litauen
Obligatorische Registrierung im Unified Product, Packaging and Waste Information System (GPAIS), erforderlich für alle Verpackungshersteller und -importeure. Lizenzen werden vom Umweltministerium oder seiner autorisierten Lizenzbehörde über das GPAIS-System ausgestellt. Abfallaufzeichnungen müssen von Abfallentsorgungsunternehmen im GPAIS geführt werden. Produktvertreiber nehmen akzeptierte Produktabfälle in ihre Produktabfall-Logbücher auf, wodurch die Notwendigkeit entfällt, diese Abfälle im GPAIS zu erfassen.
2 EPR-Zertifizierung bei der Producer Responsibility Organization (PRO)
Derzeit gibt es in Litauen drei operative Verpackungsrückgewinnungsorganisationen (PROs), die als öffentliche Einrichtungen gegründet wurden. In Fällen, in denen die Art der Unternehmensaktivitäten gesetzliche Anforderungen an die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) nahelegt, stellen staatliche Inspektoren und PROs den Unternehmen Informationen zur Verfügung.
3 Erklärung
Der Hersteller oder Importeur muss eine FR0524-Steuererklärung für das vorangegangene Kalenderjahr erstellen und einreichen, in der die Umweltverschmutzung durch Verpackungsabfälle im Einklang mit den Verpackungsunterlagen detailliert aufgeführt wird.
Daten zum Aufkommen von Verpackungsabfällen werden aus Branchenerklärungen zu auf den Markt gebrachten Produkten abgeleitet. Die Packaging Recovery Organization (PRO) erzwingt Überwachungsmaßnahmen, um die Umgehung der Verpflichtungen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) zu verhindern und die Einhaltung sicherzustellen.
4 Gebührenabrechnung
Die von ihren Mitgliedern an die Organisation „Erweiterte Herstellerverantwortung“ (ERP) gezahlte Gebühr für die Verwaltung von Verpackungsabfällen variiert je nach Art der Materialien und der Eignung der Verpackung für Wiederverwendung und Recycling. Litauen verwendet ein Zahlungssystem, das sich an den Recyclinggrad anpasst.
Bevollmächtigter Vertreter
In Litauen ist ein ausländischer Verpackungslieferant nicht verpflichtet, einen Vertreter vor Ort zu benennen und kann seine Pflichten selbstständig wahrnehmen.
Meldefrist
Produkt- oder Verpackungsaufzeichnungen können täglich, monatlich oder vierteljährlich geführt werden, wobei die Abfallmenge innerhalb von 5 Arbeitstagen nach jedem Kalendermonat protokolliert werden muss.
Der Administrator des Pfandsystems für wiederverwendbare Verpackungen muss der Umweltbehörde bis zum 20. Februar jährlich elektronisch Einzelheiten zur Verantwortung für wiederverwendbare Verpackungen mitteilen.
Strafen oder Sanktionen
Das Versäumnis, die getrennte Sammlung von nicht haushaltsüblichen Abfällen durchzuführen, kann mit einer Verwarnung oder einem Bußgeld in Höhe von 20 bis 80 Euro geahndet werden.
Wenn ein Steuerzahler die Menge an Produkten oder Verpackungen, die er in Litauen auf den Markt bringt, verheimlicht und diese nicht den Steuerbehörden meldet, kann dem Steuerzahler eine Geldstrafe von 2% seines Einkommens auferlegt werden. Für Verschmutzungen durch Produktions- oder Verpackungsabfälle fällt eine Mindeststeuer von €10.000 an, wenn die berechnete Steuer weniger als €10.000 beträgt.