Lettland: Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen
In Lettland sind steuerpflichtige Unternehmen, die in einem Kalenderjahr 300 kg oder mehr Verpackungsmüll produzieren, ab 2022 verpflichtet, an der Initiative „Erweiterte Herstellerverantwortung“ teilzunehmen. Dieses Mandat gilt für alle Vertriebskanäle und umfasst nicht nur Artikel, die über den Marktplatz vermarktet werden.
Wer ist verantwortlich?
Jeder Hersteller und Verkäufer ist für die Überwachung der Entsorgung gebrauchter Verpackungen aus seiner Tätigkeit verantwortlich. Diese Vorschriften gelten für jeden, der Verpackungen nach Lettland liefert:
Betreiber von Internetshops, einschließlich kleinerer Einzelhändler, die für den Versand verkaufter Artikel Verkaufs- und/oder Versandverpackungen nutzen;
- Marktplatzhändler;
- Physische Einzelhändler;
- Hersteller;
- Importeure;
- Vermittler.
Was ist eine Verpackung?
Zum Beispiel eine Reihe von Papierverpackungen:
- Papier,
- Papiertüten,
- Plastik Materialien,
- Einweg-Glasbehälter,
- Getränkekartons,
- Aluminium,
- Ferrolegierungen oder andere aus Kupfer gewonnene Verpackungen,
- wolle,
- Keramik,
- Holz und
- elastische Materialien.
Darüber hinaus umfasst die Verpackung sämtliche Primär-, Sekundär-, Versand- und Serviceverpackungen.
Beulen
Der Richtwert für die Teilnahme am EPR liegt bei 300 kg pro Kalenderjahr. Gemäß der lettischen Steuergesetzgebung für natürliche Ressourcen muss ein Händler jedoch, wenn er ein kommerzielles Unternehmen gründet, die Verpackung in die Liste der Artikel aufnehmen, die der Steuer auf natürliche Ressourcen unterliegen.
Herstellerverpflichtungen zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) in Lettland
1. Registrierung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) in Lettland
Ein Betreiber und ein Steuerpflichtiger, die ihr individuelles Managementsystem eingerichtet und umgesetzt haben, müssen den Registrierungsprozess abschließen, indem sie alle erforderlichen Dokumente elektronisch über das Einheitliche Umweltinformationssystem „TULPE“ der lettischen staatlichen Umweltbehörde einreichen und das entsprechende Antragsformular für EPR ausfüllen erhalten. Nummer.
2. EPR-Zertifizierung beim Ökobetreiber oder anders ausgedrückt: Producer Responsibility Organization (PRO)
Der Hersteller muss mit einem der zugelassenen Unternehmen zusammenarbeiten, das die Entsorgung der Verpackung überwacht. Dieser Ansatz ermöglicht es auch, Steuerzahlungen auf natürliche Ressourcen zu vermeiden.
3. Erklärung
Hersteller sind verpflichtet, der zuständigen Producer Responsibility Organization (PRO) den Verkauf von Produkten zu melden, die unter die EPR fallen. Gemäß der Abfallwirtschaftsgesetzgebung sind Abfallentsorgungsunternehmen verpflichtet, Informationen über Menge, Kategorie, Quelle, Sammelhäufigkeit, Transport-, Verwertungs- oder Entsorgungsmethode und den Ort der Abfallentsorgung oder -erzeugung mindestens drei Jahre lang zu dokumentieren und aufzubewahren.
4. Kostenabrechnung
Die Produzenten müssen von der PRO auf Basis der EPR-Produktkategorie festgelegte Ökobeiträge zahlen.
Bevollmächtigter Vertreter
In Lettland besteht keine Verpflichtung, einen Bevollmächtigten zu benennen. Der ausländische Verpackungslieferant kann seine Aufgaben selbstständig wahrnehmen.
Frist zur Erklärung
Die Einreichungsfristen werden vom Ökobetreiber festgelegt. Normalerweise läuft die Frist für das Vorjahr bis Ende März.
Sanktionen oder Sanktionen
Wenn ein Produzent, der diesen Schwellenwert überschreitet, beschließt, nicht an der Initiative „Erweiterte Herstellerverantwortung“ teilzunehmen, unterliegt er einer Doppelbesteuerung auf natürlichen Ressourcen.