Italien: Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen
Der EPR-Rahmen in Italien, der durch das Gesetzesdekret vom 3. April 2006 eingeführt wurde, befasst sich mit Umweltfragen, insbesondere in Titel 2 von Teil 4, der das Verpackungsmanagement betrifft. Eine wichtige Entwicklung besteht darin, dass im Oktober 2020 Änderungen umgesetzt wurden, mit besonderem Augenmerk auf den Umgang mit biologisch abbaubaren und kompostierbaren Kunststoffverpackungen in der End-of-Life-Phase. Diese Änderungen zeigen unser Engagement für verantwortungsvolles Verpackungsmanagement und Umweltschutz.
Wer ist in Italien verantwortlich?
Für ausländische Unternehmen ist die Registrierung nicht verpflichtend, kann aber auf freiwilliger Basis erfolgen.
Das Verpackungsgesetz und die dazugehörigen Verordnungen gelten für alle:
- Hersteller
- Importeur
- Verkäufer leerer Verpackungen
- Verteiler
- Online-Verkäufer
Was ist eine Verpackung im Sinne des italienischen Verpackungsgesetzes?
- Papier und Pappe;
- Stahl;
- Aluminium;
- Glas;
- Holz;
- Umweltfreundlicher und kompostierbarer Kunststoff.
Beulen
Gemäß der italienischen Umsetzung der EPR-Regeln wurde der Schwellenwert auf 200.000 EUR festgelegt. Alle Verkäufer, Händler und Lieferanten, die diesen Betrag überschreiten, müssen sich registrieren.
Herstellerverantwortung für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) in Italien
Um die Verpackungsregistrierungsnummer zu erhalten, muss sich der Hersteller bei der zuständigen Behörde registrieren:
1) Anmeldung
- Die Produzenten müssen sich im Register der nationalen Produzenten registrieren lassen, das vom italienischen Umweltministerium zum Schutz des Territoriums und des Meeres eingerichtet wurde.
- Der Hersteller muss mit dem Ökobetreiber einen Vertrag über die Bewirtschaftung der Verpackungen abschließen.
2) Gebührenzahlungen
- Die Hersteller sind verpflichtet, für jede Materialart entsprechende Ökobeiträge zu leisten.
- Die EPR-Raten werden auf der Grundlage jedes Materials, der zugehörigen Tarifstufe und des Stückgewichts pro Material der gelieferten Verpackung ermittelt.
3) Bericht
- In besonderen Fällen erfolgt die EPR-Gebührenerklärung jährlich.
- Hersteller sind verpflichtet, im ersten Jahr vierteljährliche Erklärungen abzugeben.
- Ab dem zweiten Jahr können die Meldungen jährlich, vierteljährlich oder monatlich erfolgen, abhängig von der gesamten EPR-Erstattung pro Material im Vorjahr.
Bevollmächtigter Vertreter
Der Hersteller muss einen in Italien ansässigen Bevollmächtigten benennen, der im Namen des Herstellers die Anforderungen der Verpackungsgesetzgebung erfüllt.
Frist für die Berichterstattung
- Die Frist für die Einreichung des Jahresberichts in Italien ist der 20. Januar des Jahres, das auf das Referenzjahr folgt.
- Vierteljährliche Renditen (20. April, 20. Juli, 20. Oktober, 20. Januar) für die drei Monate vor jeder Frist.
- Monatliche Meldungen (spätestens am 20. Tag des auf den Referenzmonat folgenden Monats).
Sanktionen bei Verstößen
Die Regierungsbehörde verhängt Bußgelder in Höhe von 5.000 € für Hersteller, die nicht im System registriert sind, und Bußgelder zwischen 15.000 und 46.500 € für Hersteller, die nicht am Verpackungsmaterialprogramm teilnehmen.