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Ausweitung der Herstellerverantwortung für Verpackungen in Ungarn

Ab dem 1. Juli 2023 wurden in Ungarn neue Regeln zum Extended Producer Responsibility Scheme (EPR) umgesetzt.

Das Extended Producer Responsibility Scheme (EPR) wird Auswirkungen auf ausländische Online-Einzelhandelsplattformen haben, die Rohstoffe an ungarische Kunden verkaufen.

 

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Wer ist zur Registrierung verpflichtet?

Händler, die im Ausland hergestellte Produkte zum ersten Mal auf dem ungarischen Markt einführen, unterliegen der obligatorischen EPR-Registrierung. Mit anderen Worten: Es handelt sich um Importeure, die Waren und Verpackungen nach Ungarn liefern.

 

Schwellwert

Nach ungarischem Recht gibt es keine spezifischen Kriterien für die Einschreibung in die EPR. Für den Versand von Produkten, die Verpackungen enthalten, müssen bestimmte Vorschriften eingehalten werden. andernfalls werden strenge Strafen verhängt, die einen Handelsstopp zur Folge haben.

 

Grundverordnung (EPR) für ungarische Hersteller

Die Einhaltung der EPR-Verordnung in Ungarn umfasst die folgenden Verfahren:

  • Registrierung bei der Nationalen Abfallwirtschaftsdirektion des Nationalen Umwelt- und Naturinspektorats (NWMD);
  • Ausführung einer Vereinbarung mit dem benannten Unternehmen MOHU MOL
  • Hulladékgazdálkodási Zrt. (auch MOHU genannt);
  • Vorbereitung und Übermittlung regelmäßiger Berichte an MOHU;
  • Berechnung der Menge und Abmessungen Ihres Abfalls.

 

Bevollmächtigter Vertreter

Parteien, die dem EPR-Compliance-Rahmen beitreten möchten, müssen keinen Vertreter ernennen, haben aber die Möglichkeit, dies nach eigenem Ermessen zu tun.

 

Frist für die Berichterstattung

Unternehmen müssen Aufzeichnungen über ihre Verpackungen führen und ihre Berichte vierteljährlich einreichen. Der Fälligkeitstermin ist der 20. des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats. Die Ersterklärung muss bis spätestens 20. Oktober 2023 abgegeben werden.

 

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie das EPR-Team