Deutschland: Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen
In Deutschland müssen Marktplätze bestätigen, dass sie ab 2022 die Regeln der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) einhalten, darunter das deutsche Verpackungsgesetz VerpackG. Daher gilt die Verpflichtung für alle Vertriebskanäle, nicht nur für Produkte, die über den Marktplatz verkauft werden.
Wer gilt als verantwortlich?
Alle Hersteller und Händler sind den Bestimmungen des neuen Verpackungsgesetzes verpflichtet und die Regelungen gelten daher für jeden, der Verpackungen nach Deutschland liefert:
- Online-Shop-Betreiber, darunter auch kleine Einzelhändler, die zum Versand der verkauften Waren Verkaufs- und/oder Transportverpackungen nutzen;
- Marktplatzhändler;
- Stationäre Händler;
- Produzenten;
- Importeure;
- Vermittler.
Was meinst du mit Verpackung?
Zum Beispiel alle Arten von Papierverpackungen:
- Papier
- Papiertüten
- Kunststoffe
- Einwegbehälter aus Glas
- Getränkekartons
- Aluminium
- Eisenmetalle oder andere Verpackungen auf Kupferbasis
- wolle
- Keramik
- Holz und
- Gummi.
Zur Verpackung gehören auch alle Primär-, Sekundär-, Versand- und Serviceverpackungen.
Beulen
Hinsichtlich der Voraussetzung für die Systembeteiligung gibt es kein festgelegtes Mindestmaß.
Herstellerpflichten zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) in Deutschland
Anmeldung
Seit Januar 2019 sind alle Verpackungshersteller und Erstvertreiber verpflichtet, sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR), einer öffentlichen Datenbank, zu registrieren. Je nach Art der EPR-Produkte muss sich der Hersteller bei der zuständigen Behörde registrieren, um die Registrierungsnummer zu erhalten. In Deutschland gibt es ein spezielles Register für Verpackungen. Dies ist das LUCID-Verpackungsregister.
Vereinbarung mit einem dualen System (Ökobetreiber bzw. Producer Responsibility Organization (PRO))
Der Hersteller ist verpflichtet, einen Termin mit einem der anerkannten Unternehmen zu vereinbaren, die sich um die Entsorgung der Verpackungen kümmern.
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Bericht
– Hersteller sind verpflichtet, den Verkauf von unter die EPR fallenden Produkten der zuständigen Producer Responsibility Organization (PRO) zu melden. Meldungen müssen in Kilogramm erfolgen.
– Meldungen werden auch an LUCID weitergeleitet. Deshalb wird das System Dual genannt.
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Zahlung der Gebühren
Die Produzenten müssen je nach EPR-Produktkategorie von der PRO festgelegte Ökobeiträge zahlen. Die Lizenzkosten können zwischen 25 € pro Jahr variieren und richten sich nach Verpackungsvolumen und Verpackungsart.
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Bevollmächtigter Vertreter
Der Hersteller kann einen Bevollmächtigten mit Sitz in Deutschland beauftragen, die Anforderungen des Verpackungsgesetzes im Namen des Herstellers zu registrieren. Dies ist jedoch optional.
Frist für die Berichterstattung
Die Fristen für die Einreichung von Berichten werden vom Ökobetreiber festgelegt. Normalerweise endet die Frist für das Vorjahr bis Ende März.
Die Frist für die Einreichung von Berichten bei LUCID ist der 15.05.23
Geldstrafen oder Strafen
Kommt der Hersteller seiner Verpflichtung nicht nach oder deklariert er falsche Mengen, können sich die Kosten auf bis zu 200.000 Euro belaufen, mit der Möglichkeit einer Abmahnung durch das Finanzamt.