Erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen in Dänemark
Nach dänischem Recht müssen sich ab dem 1. April 2024 alle Hersteller, Importeure und Händler für die EPR-Regeln in Dänemark registrieren. Die genehmigten Regeln können sich im Laufe des nächsten Jahres ändern, daher sollten Unternehmen die neuesten Informationen verfolgen.
Wer muss sich registrieren
Auf Grundlage der EPR-Regeln in Dänemark muss sich jedes Unternehmen, das zum ersten Mal Verpackungen auf den dänischen Markt liefert, im Recyclingsystem registrieren, und zwar:
- Hersteller;
- Vertreiber;
- Händler;
- Importeure;
- und andere verwandte Kategorien, die Verpackungen auf den dänischen Markt liefern.
Was ist in Verpackungen enthalten?
Das dänische Verpackungsgesetz definiert die folgenden Verpackungskategorien:
- Karton
- Papier
- Metall (Eisen)
- Aluminium
- Glas
- Kunststoffe
- Lebensmittel- und Getränkekartons
- Holz
Schwellenwerte
Es gibt keine Schwellenwerte für die Registrierung. Jedes Unternehmen, das Verpackungen verkauft, muss sich registrieren und die von ihm produzierte Abfallmenge melden.
Registrierungsverfahren
Das Verfahren zur Registrierung von EPR-Verpackungen in Dänemark besteht aus den folgenden Schritten:
- Beitritt zur Herstellerverantwortungsorganisation (PRO);
- Ernennung eines autorisierten Vertreters für Ihr Unternehmen. (Obligatorisch für alle Unternehmen mit Sitz außerhalb Dänemarks);
- Registrierung beim Ministerium – Dansk Producentansvar;
- Abschluss und Unterzeichnung von Kooperationsverträgen;
- Erhalt von Konformitätsbescheinigungen und weiterer Einhaltung der Vorschriften.
Autorisierter Vertreter
Alle Unternehmen ohne registrierte Adresse in Dänemark müssen einen Vertreter ernennen, der gesamtschuldnerisch für die weitere Einhaltung der EPR-Vorschriften haftet.
Berichtsfrist
31. August 2024 – ist die Frist für die Einreichung des ersten EPR-Berichts über Verpackungen.