Normaler Mehrwertsteuersatz
Der MwSt.-Normalsatz in Ungarn im Jahr 2024 beträgt 27%.
MwSt.-Ermäßigungssatz
18%:
- Körner, Mehl, Stärke oder Milch;
- Besuchen Sie ein Outdoor-Festival.
5%:
- Einige Gerichte;
- Produkte zur Verwendung in der Humanmedizin, radioaktive medizinische Isotope, Diät;
- Medizinische Spezialnahrung, medizinischer Sauerstoff;
- Einige Drogen;
- Bücher, Zeitungen und Zeitschriften.
Schwellen
Ab dem 1. Juli 2021 wird der Schwellenwert für den Fernabsatz aufgehoben und durch einen einheitlichen Schwellenwert von 10.000 € für alle EU-Mitgliedsstaaten ersetzt.
Steuerlich absetzbar
Die geschuldete oder gezahlte Mehrwertsteuer kann bei folgenden Transaktionen abgezogen werden:
- Interne Lieferung von Waren oder Dienstleistungen und Transaktionen, die als solche gelten;
- Als solche gelten innergemeinschaftliche Käufe und Geschäfte;
- Import von Waren.
Registrierungsverfahren
Die Anmeldung (Steueridentifikationsnummernantrag, Gemeindesteueridentifikationsnummer) erfolgt durch Vorlage folgender Unterlagen:
- Formular 21T201 ist in zweifacher Ausfertigung in Papierform oder elektronisch durch den Kunden bei der örtlichen Hauptsteuerbehörde einzureichen;
- Beglaubigte ungarische Übersetzung der Satzung;
- Mustersignatur;
- eine Bescheinigung der für den Sitz der Gesellschaft zuständigen Finanzbehörde, dass die Gesellschaft im jeweiligen Land ein nationales Steuerdomizil hat;
- Bei einem Verstoß gegen das Gesetz, dass Meldepflichten erst nach;
- Aufnahme der Geschäftstätigkeit zu erfüllen sind, ist zusätzlich das Datum der Aufnahme der Tätigkeit anzugeben.
Dem Formular kann eine Dokumentation der vom Steuerpflichtigen angegebenen Daten in Form einer Fotokopie beigefügt werden. Bei elektronischer Übermittlung des Formulars können die Unterlagen eingescannt beigefügt werden.
Steuervertreter
Außerhalb der EU ansässige Steuerzahler müssen einen Steuervertreter benennen, der alle Verfahren im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuerregistrierung und -meldung verwaltet.
Einreichungsdatum der Umsatzsteuererklärung
Mehrwertsteuerzahler sind verpflichtet, zusammenfassende Erklärungen im selben Zyklus wie Steuererklärungen einzureichen. Grundsätzlich müssen Steuerzahler mit monatlicher Umsatzsteuererklärung den laufenden Monat bis zum 20. des auf den laufenden Monat folgenden Monats und Steuerzahler mit vierteljährlicher Umsatzsteuererklärung bis zum 20. des auf das jeweilige Quartal folgenden Monats gleichzeitig mit der Erklärung einreichen , und elektronisch auf die gleiche Weise wie die Erklärung.
Zahlungsdatum der MwSt
Periodische Umsatzsteuererklärungen müssen bis zum 20. des auf den Steuerzeitraum [Monat/Quartal] folgenden Monats elektronisch bei den ungarischen Umsatzsteuerbehörden eingereicht werden, und jährliche Erklärungen müssen bis zum 25. Februar des auf das Referenzsteuerjahr folgenden Jahres eingereicht werden.
Registrierungspflege
Alle Aufzeichnungen und Belege sind 8 Jahre aufzubewahren.
Sanktion
Bußgelder für nicht rechtzeitige Fertigstellung oder Nichtbereitstellung von Informationen können bis zu 500.000 HUF betragen.