Dieser Leitfaden behandelt nur die Besteuerung digitaler Dienstleistungen. Wenn Sie Waren verkaufen, gilt dieser Leitfaden nicht.
Ab dem 1. Januar 2022 gelten in der Ukraine neue Vorschriften zur Mehrwertsteuerbesteuerung bei der Bereitstellung digitaler Produkte/Dienstleistungen für Privatpersonen durch gebietsfremde Unternehmen.
MwSt.Normalsatz
Mehrwertsteuer-Normalsatz in der Ukraine 2024 ist 20%.
Schwelle
Die ukrainischen Rechtsvorschriften sehen vor, dass sich Gebietsfremde als Mehrwertsteuerzahler in der Ukraine registrieren lassen müssen, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Der ausländische Anbieter hat keine ständige Präsenz in der Ukraine;
- Der Nichtansässige bietet natürliche oder private Unternehmer (keine Mehrwertsteuerzahler) im Zollgebiet der Ukraine digitale Produkte/Dienstleistungen an;
- Die Summe aller für das Jahr 2021 erbrachten Dienstleistungen den Betrag von UAH 1,000,000 übersteigt.
Beweisstücke
Um den tatsächlichen Aufenthaltsort einer Person – des Leistungsempfängers – festzustellen, werden folgende Informationen berücksichtigt:
- Wenn digitale Produkte/Dienstleistungen mittels Festnetzkommunikation erbracht werden, gilt als tatsächlicher Standort der natürlichen Person – Leistungsempfänger das Land der Niederlassung des Festnetzanschlusses (Standort des Telekommunikationsanbieters, dessen Dienste vom Empfänger in Anspruch genommen wurden). beim Empfang digitaler Dienste);
- Wenn digitale Produkte/Dienstleistungen mittels mobiler (mobiler) Kommunikation bereitgestellt werden – der tatsächliche Standort der Person – der Empfänger der Dienstleistungen ist das Land, das durch den mobilen Ländercode der SIM-Karte identifiziert wird, die beim Empfang solcher Dienstleistungen verwendet wird;
- Wenn digitale Produkte/Dienstleistungen durch andere als die in diesem Absatz genannten Kommunikationsmittel bereitgestellt werden, einschließlich der Verwendung einer Zugangskarte, gilt der tatsächliche Standort der Person als Empfänger der Dienstleistungen als das Land, in dem sich diese anderen Kommunikationsmittel befinden befindet oder zu dem die Karte Zugang für seine Verwendung gesendet wird (einschließlich des Standorts des Geräts, bestimmt durch seine IP-Adresse, die vom Empfänger des digitalen Dienstes verwendet wurde).
Zusätzliche Beweise für die Bestimmung des Standorts einer Person – des Empfängers von Dienstleistungen, von denen einer gleichzeitig mit einer der in den Unterabsätzen “a” – “c” dieses Absatzes genannten Informationen verwendet wird, sind:
- Rechnungsadresse der natürlichen Person – Leistungsempfänger;
- Bankdaten, insbesondere der Ort des Bankkontos, das zur Bezahlung digitaler Dienste verwendet wird;
- Andere wirtschaftlich sensible Informationen.
E-Services-Liste
Digitale Dienste – Dienste, die über das Internet automatisch, mit Hilfe von Informationstechnologie und hauptsächlich ohne menschliches Eingreifen bereitgestellt werden, einschließlich durch Installation einer speziellen Anwendung oder Anwendung auf Smartphones, Tablets, Fernsehempfängern oder anderen digitalen Geräten. Diese Dienstleistungen umfassen, sind aber nicht beschränkt auf:
- Bereitstellung von digitalen Kopien, Bereitstellung des Zugangs zu Bildern, Texten und Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Abonnement von digitalen Zeitungen, Magazinen, Büchern, Bereitstellung des Zugangs und/oder Herunterladens von Fotografien, Grafiken, Videomaterialien;
- Bereitstellung des Zugangs zu Datenbanken, einschließlich der Nutzung von Suchmaschinen und Verzeichnisdiensten im Internet;
- Lieferung digitaler Kopien (digitale Informationen) und/oder Bereitstellung des Zugangs zu audiovisuellen Werken, Video- und Audiounterricht auf Bestellung, Spiele, einschließlich der Bereitstellung von Dienstleistungen für die Teilnahme an solchen Spielen, Bereitstellung von Dienstleistungen für den Zugang zu Fernsehprogrammen (Kanälen) oder ihre Pakete, mit Ausnahme des Zugangs zu Fernsehprogrammen gleichzeitig mit ihrer Ausstrahlung über ein Fernsehnetz;
- Bereitstellung des Zugangs zu Informationen, kommerziellen, digitalen Unterhaltungsressourcen und anderen ähnlichen Ressourcen, insbesondere, aber nicht ausschließlich, gehostet auf Plattformen für den öffentlichen Zugang zu Informationen oder Videomaterial;
- Bereitstellung von Fernunterrichtsdiensten im Internet, deren Durchführung und Bereitstellung keine menschliche Beteiligung erfordert, einschließlich durch Bereitstellung des Zugangs zu virtuellen Klassenzimmern, Bildungsressourcen, in denen Schüler Aufgaben online erledigen und Noten automatisch ohne menschliches Eingreifen (oder mit minimale Beteiligung);
- Bereitstellung eines Cloud-Dienstes in Form der Bereitstellung von Computerressourcen, Speicherressourcen oder digitalen Kommunikationssystemen unter Verwendung von Cloud-Computing-Technologien;
- Lieferung von Software und deren Aktualisierungen, einschließlich digitaler Kopien, Bereitstellung des Zugangs dazu sowie Fernwartung von Software und digitalen Geräten;
- Bereitstellung von PR-Dienstleistungen im Internet, mobile Anwendungen und andere digitale Ressourcen, Bereitstellung von Werbeflächen, einschließlich durch Platzierung von Bannerwerbebotschaften auf Websites, Webseiten oder Webportalen. Die Liste ist nicht vollständig.
Registrierungsverfahren
Ein Antrag auf Registrierung als Steuerzahler wird in digitaler Form über ein spezielles Portal bei der zentralen Exekutivbehörde eingereicht. Neben dem Antrag sind ein Handelsregisterauszug und eine Steuerbescheinigung der Landesgesellschaft vorzulegen.
Der Antrag auf Registrierung als Steuerzahler muss Angaben zur Registrierung im Gründungsland, Identifikationsdaten eines Nichtansässigen, Daten seines Vertreters, E-Mail-Adresse, den Grund der Registrierung, Informationen zur Schwellenüberschreitung sowie die Fremdwährung (Euro oder US-Dollar), in der das ausländische Unternehmen/Person Steuern zahlen wird.
Einreichung der Umsatzsteuererklärung
Die einzige Meldung, die eingereicht werden muss, ist eine vereinfachte Umsatzsteuererklärung (ebenfalls digital eingereicht), die innerhalb von 40 Tagen nach Ende eines jeden Quartals einzureichen ist. Für Gebietsfremde, die digitale Dienstleistungen erbringen, wurde ein spezielles vereinfachtes Anmeldeformular erstellt.
Mehrwertsteuerzahlung
Der Steuerbetrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Mehrwertsteuererklärung zu zahlen. Ein Steuerpflichtiger muss seine Steuerverpflichtungen berechnen und die jeweilige Steuer in USD oder EUR entrichten. Der Nichtansässige erhält die Zahlungsvoraussetzungen und die Erklärungsformulare über das Steuerportal. Es gibt keine Beschränkung hinsichtlich des Kontos, von dem die Steuern bezahlt werden müssen, sodass Gebietsfremde die Steuern direkt von ihren ausländischen Bankkonten zahlen können.
Strafe
Ab 2022 beträgt die Geldstrafe für die Verweigerung der Registrierung 195,000 UAH.