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Waren

Mehrwertsteuer-Standardsatz

Der Mehrwertsteuer-Normalsatz in Tunesien beträgt im Jahr 2024 19% und gilt für Warenlieferungen in Tunesien und Importe, mit einigen Ausnahmen wie Lebensmitteln, Schulbedarf, Fischerei und landwirtschaftlichen Produkten.

 

Schwellenwert für die Mehrwertsteuerregistrierung

Einzelhandelsunternehmen müssen sich in Tunesien für Umsatzsteuerzwecke registrieren lassen, wenn der Umsatz der Unternehmen in den letzten 12 Monaten 100.000 TND (ca. 30.000 EUR) überstieg.

 

Steuervertreter

Für Umsatzsteuerzwecke ist in Tunesien kein Steuervertreter erforderlich.

 

Anmeldeverfahren

Eine Online-Registrierung zur Umsatzsteuer in Tunesien ist nicht möglich. Unternehmen müssen eine Registrierung bei der tunesischen Steuerbehörde beantragen. Das Antragsformular kann entweder persönlich oder durch einen gesetzlichen Vertreter (oder eine bevollmächtigte Person) eingereicht werden.

 

Abzugsfähige Mehrwertsteuer

Unternehmen können die Vorsteuer zurückfordern, indem sie diese von der Ausgangssteuer abziehen. Aufwendungen, die für den Betrieb nicht relevant sind, können nicht als Abzug geltend gemacht werden. Unternehmen, die in Tunesien nicht für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind, können die Vorsteuer nicht zurückfordern.

 

Aufzeichnungen führen

Die Aufbewahrungsdauer der Aufzeichnungen auf Mauritius muss mindestens zehn Jahre betragen.

 

Einreichungs- und Zahlungsdatum der Umsatzsteuererklärung

Unternehmen müssen in Tunesien monatlich Steuererklärungen einreichen und die Mehrwertsteuer elektronisch abführen. Aufgrund des vom tunesischen Finanzministerium veröffentlichten Finanzgesetzes 2024 wird die Frist für die Einreichung von Mehrwertsteuererklärungen in Tunesien vom 28. auf den 20. Tag des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats verschoben.