Gültig ab 1. Januar 2018 aufgrund der Änderung von Artikel 9(1) des Gesetzes Nr. 3065 mit dem Gesetz Nr. 7061 vom 28.11.2017 zur Änderung einiger Steuergesetze und einiger anderer Gesetze.
Mehrwertsteuer Normalsatz
Der Standard-Mehrwertsteuersatz in der Türkei im Jahr 2024 beträgt 20%.
MwSt. Reduzierte Sätze
1%
- Bestimmte Produkte und Dienstleistungen kommen für den ermäßigten Sondersatz in Frage, darunter die Lieferung einiger landwirtschaftlicher Produkte, Bestattungsdienste, Fleisch und Brot.
10%
- Bestimmte Produkte und Dienstleistungen sind für einen speziellen ermäßigten Satz berechtigt, darunter Bekleidungsprodukte, Gesundheitsdienste;
- Arzneimittel und Medizinprodukte sowie Grundnahrungsmittel.
Registrierungsschwelle
In der Türkei gibt es keine Registrierungsschwelle für lokale Unternehmen. Wenn ein Unternehmen Waren ohne Lager in der Türkei aus der Ferne an türkische Kunden verkauft, besteht keine Registrierungspflicht.
Abzugsfähige MwSt
Der Gesamtbetrag der in einem bestimmten Steuerzeitraum abgezogenen Mehrwertsteuer wird auf nachfolgende Zeiträume übertragen und wird dem Steuerzahler nicht erstattet. Wenn Waren oder Dienstleistungen für steuerpflichtige Lieferungen in der Türkei verwendet wurden, kann die Mehrwertsteuer in Eingangsrechnungen gutgeschrieben werden. Die Ausnahmen sind:
- Mehrwertsteuer auf gekaufte Waren und empfangene Dienstleistungen, die nicht der Mehrwertsteuer unterliegen;
- Mehrwertsteuer im Zusammenhang mit verlorenen Waren, mit Ausnahme von Waren, die aufgrund von Erdbeben, Überschwemmungen und Bränden verloren gehen;
- Auf Ausgaben, die bei der Bestimmung des Einkommens nicht abzugsfähig sind, wird Mehrwertsteuer gezahlt;
- Vom Käufer auf Forderungen nicht gezahlte Mehrwertsteuer.
Registrierungsverfahren
Ausländische Unternehmen, die Waren (aus einem lokalen Lager) verkaufen oder Dienstleistungen in der Türkei erbringen, müssen sich bei den Steuerbehörden registrieren und eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhalten. Ein ausländischer Steuerzahler muss vor der Gründung eines Unternehmens eine Umsatzsteuerregistrierung beantragen. Um ausländische Unternehmen, die nicht in der Türkei ansässig sind, zu registrieren, müssen sie einen in der Türkei ansässigen Steuervertreter benennen.
Abgabedatum der Umsatzsteuererklärung
Eine Umsatzsteuererklärung muss jeden Monat innerhalb von 26 Tagen nach Ende des Berichtsmonats eingereicht werden.
Zahlungsdatum der MwSt
Die deklarierte Mehrwertsteuer muss bis zum 26. Nacht des Monats bezahlt werden, in dem die Erklärung eingereicht werden muss.
Die Zahlung kann an Finanzämter und Banken, die zur Erhebung von Steuern berechtigt sind, oder über die Website der türkischen Finanzverwaltung mit Debitkarten der Banken, die zur Erhebung von Steuern berechtigt sind, oder Kreditkarten erfolgen.
Strafen
Die Strafe für verspätete Zahlung beträgt 2.5% für jeden Monat.
Die Strafe für die verspätete Einreichung von Steuererklärungen auf elektronischem Wege beträgt 10%. Wird die Erklärung jedoch später als 30 Tage nach Ablauf der gesetzlichen Frist eingereicht, beträgt die Vertragsstrafe 20%.