Mehrwertsteuer-Normalsatz
Mehrwertsteuer-Nullsatz
Für Exportgeschäfte gilt der Mehrwertsteuer-Nullsatz.
Zu den steuerfreien Geschäften zählen insbesondere:
- Export von Dienstleistungen;
- Export von Waren;
- Transportdienstleistungen im Zusammenhang mit dem Transit durch das Land.
Schwelle
Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 200 Millionen TZS (ca. 81.600 USD) in den zwölf Monaten müssen sich als Mehrwertsteuerzahler registrieren. Der Antrag muss innerhalb von 30 Tagen nach Erreichen der Umsatzschwelle gestellt werden.
Abzugsfähige Mehrwertsteuer
Übersteigt der Betrag der Vorsteuer den Betrag der Ausgangssteuer und wurde dieser Überschuss länger als sechs Monate vorgetragen, kann das steuerpflichtige Unternehmen eine Rückerstattung verlangen. Der Rückerstattungsbetrag muss mindestens 100.000 TZS betragen.
Anmeldeverfahren
Ein Antrag auf Umsatzsteuerregistrierung muss 30 Tage nach Überschreiten des Schwellenwerts eingereicht werden. Der Antrag kann sowohl in Papierform als auch online eingereicht werden. Die Frist zur Prüfung eines Registrierungsantrags beträgt 15 Tage.
Steuervertreter
Nicht ansässige Unternehmen, die keine Betriebsstätte in Tansania haben, sind verpflichtet, einen lokalen Steuervertreter zu benennen, der im Namen des Unternehmens handelt und alle erforderlichen Verpflichtungen erfüllt.
Aufzeichnungen führen
Die Aufbewahrungsfrist für umsatzsteuerbezogene Dokumente, einschließlich Rechnungen, Bücher, Steuererklärungen und andere Aufzeichnungen, sollte fünf Jahre nach dem Ende des Steuerzeitraums oder länger aufbewahrt werden, wenn die tansanischen Steuerbehörden dies verlangen.
Ausfüllen der Umsatzsteuererklärung und des Zahlungsdatums
Umsatzsteuererklärungen müssen monatlich eingereicht und bezahlt werden. Einreichungen und Zahlungen müssen bis zum 20. Tag des auf den Steuermonat folgenden Monats erfolgen, es sei denn, dieser Tag ist ein Feiertag oder ein Wochenende. In diesem Fall müssen sie am nächsten Werktag eingereicht werden.