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Waren

Dieser Leitfaden richtet sich an E-Commerce-Unternehmen, die online über Webshops oder auf Marktplätzen verkaufen.

 

MwSt. Standard Satz

Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Spanien im Jahr 2024 beträgt 21%.

 

MwSt. Reduzierter Satz

10%

Für bestimmte Produkte und Dienstleistungen gilt der Sonderpreis, darunter:

  • Essen;
  • Pharmazeutische Produkte;
  • Restaurants und Catering-Service;
  • Hotelunterkunft.

4%

Für bestimmte Produkte und Dienstleistungen gilt der Sonderpreis, darunter:

  • Essen;
  • Bücher;
  • Zeitungen und Zeitschriften.

Siehe die Zusammenfassung der EU-Mehrwertsteuersätze.

 

Die Lovat Umsatzsteuer-Compliance-Plattform

 

Schwellenwerte

35.000 € – für Fernverkäufe

Wenn der Fernumsatz eines Unternehmens die Schwelle erreicht, muss sich das Unternehmen für die Mehrwertsteuer registrieren. Ein Händler kann beantragen, in Spanien für die Mehrwertsteuer registriert zu werden, bevor er den Schwellenwert erreicht

0 €

  • Wenn ein Verkäufer ein lokales Lager verwendet (z. B. Amazon FBA);
  • Wenn ein Verkäufer verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Tabak oder Alkohol verkauft.

 

Abzugsfähige Mehrwertsteuer

Wenn Waren oder Dienstleistungen zur Herstellung steuerpflichtiger Lieferungen in Spanien verwendet würden, könnte die Mehrwertsteuer in den Vorrechnungen gutgeschrieben werden. Beispiele beinhalten:

  • Bei der Zollabfertigung mit Ihrer EORI-Nummer gezahlte Mehrwertsteuer;
  • Mehrwertsteuer gezahlt an spanische Lieferanten gezahlt.

 

Registrierungsverfahren

Wenn ein Unternehmen zur Registrierung verpflichtet ist, müssen die Eigentümer ein MwSt.-Registrierungsformular zusammen mit den entsprechenden Unterlagen ausfüllen und einreichen.

Alle Dokumente müssen von einem zertifizierten Übersetzer aus der von der spanischen Steuerbehörde genehmigten Sonderliste apostilliert und ins Spanische übersetzt werden

  • Gründungsurkunde oder Handelsregisterauszug;
  • Wenn das Unternehmen einen lokalen Steuerberater oder Steuerbeamten ernennt, dann ein Vollmachtsschreiben oder eine Vollmacht.

 

Steuervertreter

Steuerpflichtige Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union sind verpflichtet, Steuervertreter zu ernennen, um alle Formalitäten im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerregistrierung und der Einreichung von Umsatzsteuererklärungen zu erledigen.

 

Aufzeichnungen führen

Nach den Informationen auf der Website der spanischen Steuerbehörde werden die verschiedenen Dokumente in Papierform oder in elektronischer Form auf jede Weise gespeichert, die es der an die Pflicht gebundenen Partei ermöglicht, die Echtheit ihrer Herkunft, die Integrität ihres Inhalts und ihre Lesbarkeit zu gewährleisten. sowie sofortiger Zugang der Steuerbehörde zu ihnen, außer aus hinreichend begründeten Gründen. Diese Pflicht kann mit elektronischen Mitteln erfüllt werden.

Wenn sich die erhaltenen oder ausgestellten Rechnungen auf Akquisitionen beziehen, für die Mehrwertsteuerbeträge getragen wurden und deren Abzug einer Regularisierungsfrist unterliegt, müssen diese Rechnungen für die entsprechende Regularisierungsperiode und die vier folgenden Jahre aufbewahrt werden.

 

Mehrwertsteuersätze in den autonomen Regionen Spaniens

Die autonomen Regionen Spaniens, die Kanarischen Inseln, Ceuta und Melilla, setzen ihre Mehrwertsteuersätze um, die sich von denen auf dem Festland unterscheiden.

  • Kanarische Inseln: Der Normalsatz beträgt 7%. Ermäßigter Satz von 3%. Erhöhter Satz von 9,5%.
  • Ceuta: Der Normalsatz beträgt 0,5%. Erhöhte Sätze von 3%, 5% und 10%.
  • Melilla: Der Normalsatz beträgt 4%. Erhöhte Sätze von 3%, 4%, 5%, 7% und 10%.

 

Datum der Zahlung der Mehrwertsteuer

Periodische Mehrwertsteuerzahlungen sind vierteljährlich oder monatlich fällig.

Die fällige Mehrwertsteuer muss vor dem 20. Tag (außer im IV. Quartal oder Dezember – 30. Januar) des auf den Zeitraum folgenden Monats gezahlt werden.

 

Einreichung der MwSt.-Erklärung

Ein Steuerzahler muss die MwSt.-Erklärung auf elektronischem Wege an Agencia Tributaria übermitteln. Die LOVAT-Plattform unterstützt die digitale Einreichung.

Die Steuerperiode beträgt einen Monat (nur für Einzelunternehmer, Fachleute, Unternehmen und nicht juristische Personen mit einem Umsatz von mehr als 6.010.121,04 €) oder ein Viertel. Umsatzsteuererklärungen müssen auf elektronischem Wege vor dem 20. des auf den Zeitraum folgenden Monats eingereicht werden (Ausnahme für das IV-Quartal oder den Dezember – 30. Januar).

Die jährliche Mehrwertsteuererklärung muss am 30. Januar ausgefüllt werden.

Unternehmen können die Fristen auch über das Lovat-Portal verfolgen.

 

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Digitale Dienste

Gültig seit dem 1. Januar 2015.

Gemäß der Verordnung HAP / 460/2015 vom 10. März, in der das Modell 368 der regelmäßigen Abrechnung von Sonderregelungen genehmigt wurde, unterliegen digitale Dienste, die von ausländischen Unternehmen im B2C-Bereich bereitgestellt werden, der spanischen Mehrwertsteuer, wenn der Standort des Kunden Spanien ist.

 

MwSt. Standard Satz

Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Spanien im Jahr 2024 beträgt 21%.

 

Die Lovat Umsatzsteuer-Compliance-Plattform

 

MwSt. Reduzierter Satz

Für den digitalen Verkauf ist kein reduzierter Satz festgelegt.

 

Besonderheit der Mehrwertsteuerberechnung

Mehrwertsteuer = Gesamtumsatz * 21/121.

 

Schwelle

Die Steuerschwelle für digitale Waren beträgt 0 €.

 

Beweisstücke

Um den Standort des Kunden zu identifizieren, muss der Händler mindestens zwei Artikel auf nicht widersprüchlichen Beweisen sammeln. Und wenn zwei von ihnen in Spanien sind, kann der Kunde als Spanisch bestimmt werden:

  • Rechnungsadresse (Bank oder elektronischer Zahlungsbetreiber);
  • IP Adresse;
  • Telefonnummer;
  • Der Standort des Festnetzanschlusses des Kunden, über den der Service für ihn bereitgestellt wird;
  • Sonstige wirtschaftlich relevante Informationen.

 

E-Services-Liste

Ein digitales Produkt ist jedes Produkt, das in einem elektronischen Format gespeichert, geliefert und verwendet wird. Hierbei handelt es sich um Waren oder Dienstleistungen, die der Kunde per E-Mail erhält, indem er sie aus dem Internet herunterlädt oder sich auf einer Website anmeldet, insbesondere:

  • E-Books, Bilder, Filme und Videos, egal ob Sie eine Kopie bei Shopify kaufen oder einen Dienst wie Netflix nutzen. In der Steuersprache gehören diese Produkte zu einer Kategorie, die normalerweise als «Audio-, visuelle oder audiovisuelle Produkte» bezeichnet wird;
  • Musik zum Herunterladen und Streamen, egal ob Sie eine MP3-Datei kaufen oder einen Dienst wie Sound Cloud oder Spotify verwenden. Natürlich fallen diese Produkte auch in die Audiokategorie;
  • Cloud-basierte Software und As-a-Service-Produkte wie SaaS (Software-as-a-Service), PaaS (Platform-as-a-Service) und IaaS (Infrastructure-as-a-Service);
  • Websites, Website-Hosting-Dienste und Internetdienstanbieter;
  • Online-Anzeigen und Affiliate-Marketing.

 

Registrierungsverfahren

Schritte zur Registrierung für MwSt. MOSS in Spanien:

  • Fordern Sie einen individuellen Identifikationscode an. Senden Sie eine E-Mail an die spanische Steuerbehörde und fordern Sie Ihren Identifikationscode an;
  • Die Agentur gibt Ihren Code per E-Mail aus und gibt Ihnen spezifische Anweisungen zum Abrufen eines Zertifikats;
  • Füllen Sie das Formular 034 mit dem Titel «System außerhalb der Union» aus;
  • Greifen Sie auf das spanische Steuerportal zu.

 

Aufzeichnungen führen

Aufzeichnungen über durchgeführte Transaktionen müssen aufbewahrt werden, um die Richtigkeit von Steuererklärungen und Zahlungen zu überprüfen. Diese Aufzeichnungen müssen der spanischen Steuerbehörde oder der zuständigen Zentralbehörde der anderen EU-Mitgliedstaaten auf Anfrage auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt werden. Die Aufbewahrungsfrist für die Unterlagen beträgt zehn Jahre.

 

Datum der Zahlung der Mehrwertsteuer

Die fällige Mehrwertsteuer sollte bis zu einer Anmeldefrist für die MwSt.-Erklärung (spätestens am 20. Tag des Monats nach dem Ende der Steuerperiode – Monat / Quartal) gezahlt werden, auf die sie sich bezieht.

In der Regel müssen spanische Mehrwertsteuererklärungen bis zum 20. Tag des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats eingereicht und bezahlt werden.

In Bezug auf Feiertage in Spanien empfehlen wir, da es je nach Region verschiedene Unterschiede gibt, nur die Feiertage zu berücksichtigen, die im gesamten spanischen Hoheitsgebiet gelten. In jedem Fall enthält der von den Behörden jedes Jahr veröffentlichte Fälligkeitskalender alle diese Daten.

 

Einreichung der MwSt.-Erklärung

EU MwSt.-Erklärungen sind vierteljährlich fällig. Am Ende eines jeden Quartals haben Sie 20 Tage Zeit, um alles einzureichen und zu bezahlen, was Sie schulden:

  • April für das am 31. März endende erste Quartal;
  • Juli für das am 30. Juni endende zweite Quartal;
  • Oktober für das am 30. September endende dritte Quartal;
  • Januar für das am 31. Dezember endende vierte Quartal.

 

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