Normaler Umsatzsteuersatz
Der Regelsatz in der Slowenien 2023 beträgt 22%.
Für einige Produkte gilt eine Ermäßigung von 9,5%. Zum Beispiel:
- Proteinpräparate (Mahlzeitenersatz);
- Brausetabletten aus Magnesium;
- Vitamin C in Form von Brausetabletten;
- Rübensaft;
- Cranberry-Pulver;
- Haartabletten;
- Granuliert;
- Kollagen-Magnesium-Kapsel;
- Omega-3-Kapseln (Fischölkapseln).
Schwellen
Zum 1. Juli 2021 hat die Europäische Union (EU) eine europaweite E-Commerce-Schwelle von 10,000€ für Fernverkäufe von Waren an Verbraucher in anderen EU-Mitgliedsstaaten eingeführt und die Umsatzsteuerbefreiung für sogenannte „geringwertige Waren“ abgeschafft “. Waren, d. h. im Wert von weniger als 22€, werden in die EU eingeführt.
Steuerlich absetzbar
- Steuerpflichtige Umsätze des passiven Subjekts;
- Bestimmte steuerbefreite Transaktionen;
- Im Ausland getätigte Umsätze würden auf nationaler Ebene zum Vorsteuerabzug führen;
- Grenzüberschreitende Lieferungen neuer Transportmittel;
- Bestimmte steuerbefreite Finanztransaktionen mit außerhalb der EU niedergelassenen Kunden.
Registrierungsverfahren
Um sich als Mehrwertsteuerzahler in Slowenien zu registrieren, müssen Sie ein korrekt ausgefülltes DDV-P3-Antragsformular über das eTax-System einreichen. Zusätzlich zum Antrag können zusätzliche konstituierende Dokumente, der Reisepass eines Vertreters und andere Informationen erforderlich sein.
Steuervertreter
Wenn Ihr Unternehmen eine Niederlassung in einem Nicht-EU-Land ist, müssen Sie einen Fiskalvertreter benennen, der für die Zahlung Ihrer Steuern gesamtschuldnerischhaftet.
Vorlage von MwSt.-Erklärungen und MwSt.-Zahlungsdatum
Ausländische Steuerzahler müssen der slowenischen Steuerbehörde monatlich eine Umsatzsteuererklärung im vorgeschriebenen DDV-O-Formular vorlegen.
Die regelmäßige Umsatzsteuererklärung muss vor dem letzten Geschäftstag des auf den Steuerzeitraum folgenden Monats (letzter Geschäftstag von N+1) ausgefüllt und elektronisch übermittelt werden.
Wenn der Steuerzahler verpflichtet ist, die summarische Erklärung [ESL] einzureichen, ist der letzte Tag für die Einreichung der Mehrwertsteuer- und ESL-Erklärung der 20. Tag des Monats, der auf den Steuerzeitraum folgt, auf den sie sich bezieht (20. von N+1).
Strafgebühr
Strafe für verspätete Registrierung der Mehrwertsteuer, Nichtzahlung und verspätete Zahlung der Mehrwertsteuer in Höhe von 2,000€ bis 125,000€.
Wenn Sie freiwillig einen Verstoß melden, gibt es in der Regel keine Strafe, aber Sie müssen eine Strafe zahlen.