GST-Standardtarif
Der GST-Standardsatz in Singapur beträgt im Jahr 2023 8 %. Ab dem 1. Januar 2024 erhöht er sich auf 9 %. Sie gilt für Warenlieferungen und Importe. Der Export in Singapur unterliegt der Steuerbefreiung.
Schwellenwert für die GST-Registrierung
Der GST-Grenzwert in Singapur liegt bei 1 Million SGD (ca. 690.000 EUR). Unternehmen müssen sich in Singapur für Umsatzsteuerzwecke registrieren lassen, wenn ihr Jahresumsatz diesen Betrag übersteigt oder in den nächsten 12 Monaten voraussichtlich so hoch sein wird. Eine freiwillige Anmeldung ist möglich.
Abzugsfähige GST
Unternehmen können die Vorsteuer erstatten, indem sie diese von der Ausgangssteuer abziehen. Die Vorsteuer umfasst die GST, die auf nach Singapur gelieferte Waren erhoben wird, und die GST, die bei der Einfuhr gezahlt wird.
Für Unternehmen, die in Singapur nicht für die GST registriert sind, ist die Vorsteuer nicht erstattungsfähig.
Anmeldeverfahren
Innerhalb von 30 Tagen nach Überschreiten des GST-Grenzwerts in Singapur müssen Unternehmen eine GST-Registrierung beantragen. Dies kann online bei der Inland Revenue Authority of Singapore (IRAS) über das myTax-Portal erfolgen. Normalerweise dauert die Bearbeitung eines Registrierungsantrags 10 Tage. Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Direktor-ID;
- Gründungsurkunde, offiziell ins Englische übersetzt und notariell beglaubigt;
- Schreiben zur Ernennung eines örtlichen Vertreters.
Darüber hinaus kann von Ihnen die Leistung einer Garantie verlangt werden.
Nichtansässige Unternehmen müssen einen lokalen Vertreter in Singapur ernennen, der für die Einreichung und Zahlung der GST verantwortlich ist.
Nichtansässige Lieferanten oder Betreiber elektronischer Marktplätze, die in Singapur zur GST-Registrierung verpflichtet sind, müssen einen Antrag für das spezielle ausländische Anbieterregistrierungsregime (OVR) stellen.
Aufzeichnungen führen
Die Aufbewahrungsdauer der Aufzeichnungen in Singapur muss mindestens fünf Jahre betragen.
GST gibt das Anmelde- und Zahlungsdatum zurück
Das Fälligkeitsdatum für die GST-Rückgabe liegt innerhalb eines Monats nach dem Ende jedes Quartals. GST-Erklärungen in Singapur müssen elektronisch eingereicht werden.
Strafen in Singapur
Strafe für verspätete GST-Registrierung in Singapur – Geldstrafe bis zu 10.000 SGD (ca. 7.000 EUR) und eine Strafe in Höhe von 10 % der fälligen GST.
Strafe für die verspätete Einreichung von GST-Erklärungen: 200 SGD (ca. 140 EUR) werden sofort verhängt, sobald die GST-Erklärung nicht fristgerecht eingereicht wird. Für jeden vollendeten Monat, in dem die GST-Erklärung nicht eingereicht wird, wird eine weitere Strafe von 200 SGD verhängt. Die Strafe kann sich auf bis zu 10.000 SGD erhöhen.
Strafe für verspätete Zahlung – 5 % des fälligen Betrags zuzüglich zusätzlicher Zinsen von 2 % pro Monat auf die ausstehende Schuld nach Ablauf von 60 Tagen ab dem Fälligkeitsdatum der Zahlung.