Dieser Leitfaden richtet sich an E-Commerce-Unternehmen, die online über Webshops oder Marktplätze verkaufen.
MwSt.-Normalsatz
Der MwSt.-Normalsatz in Schweden im Jahr 2023 beträgt 25%.
MwSt. Ermäßigter Satz
Für Hotels, Campingplätze, bestimmte Kunstwerke, Lebensmittel und Restaurantdienstleistungen gilt ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 12%.
Für bestimmte Artikel gilt ein Sonderrabatt von 6%. Dazu gehören zum Beispiel Zeitungen und Bücher. Außerdem gelten 6% für Reparaturen an Fahrrädern, Schuhen und anderen Lederwaren, Kleidung und Haushaltswäsche.
Die Nulltarife gelten für:
- Bestimmte Produktionsdienste (meistens Druckdienste) von Zeitschriften, die von gemeinnützigen Organisationen produziert werden;
- Verschreibungspflichtige Medikamente, die an Krankenhäuser verkauft oder zur Lieferung in das Land eingeführt werden.
Schwellen
Seit Juli gelten in Schweden neue Regeln, die einen Schwellenwert von €10,000 definieren.
Steuerlich absetzbar
Sie können die auf die folgenden Transaktionen zu zahlende oder gezahlte Mehrwertsteuer abziehen:
- Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen im Inland und als solche behandelte Transaktionen;
- Innergemeinschaftlicher Warenerwerb und als solcher behandelte Umsätze;
- Einfuhr von Waren.
Registrierungsverfahren
In Schweden gibt es eine Online-Registrierung. Es ist notwendig, einen Fragebogen auszufüllen und Dokumente einzureichen, die die Tätigkeit in Schweden bestätigen. Die Antragsprüfungsfrist beträgt in der Regel 3 Monate.
Steuervertreter
Für Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU ist die Bestellung eines steuerlichen Vertreters erforderlich.
Einreichungsdatum der Umsatzsteuererklärungen
Als het belastbare bedrag voor het belastingjaar niet hoger is dan 40 miljoen SEK, wordt het rapportage-interval ingesteld op een kwartaal. Als het belastbare bedrag hoger is dan 40 miljoen SEK, wordt de rapportageperiode één maand.
Zahlungsdatum der Mehrwertsteuer
De driemaandelijkse btw-aangifte moet uiterlijk op de 12e van de tweede maand na afloop van de rapportageperiode worden ingediend. Als de rapportageperiode een kalendermaand is, moet de aangifte worden ingediend op de 26e van de maand die volgt op de rapportageperiode.
E-Rechnung in Schweden
Am 1. April 2019 trat in Schweden das Gesetz zur elektronischen Rechnungsstellung im öffentlichen Beschaffungswesen in Kraft. Das Gesetz verpflichtet staatliche Lieferanten, für alle staatlichen Beschaffungstransaktionen (B2G) nach dem 1. April 2019 elektronische Rechnungen zu versenden.
Seit dem 1. April 2019 wird das Peppol-System in Schweden aktiv für die elektronische Rechnungsstellung genutzt. Dieses System ermöglicht es verbundenen staatlichen Organisationen und Wirtschaftsbeteiligten, miteinander zu kommunizieren.
E-Rechnungen erfordern keine elektronische Signatur und haben eine Archivierungsdauer von 7 Jahren.
Im Februar 2023 wurde der schwedischen Regierung vorgeschlagen, die obligatorische elektronische Rechnungsstellung im B2B- und G2B-Bereich einzuführen. Es gibt keinen konkreten Zeitplan für die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung für B2B und G2B.