Schweden Schweden

Anwesen

Dieser Leitfaden richtet sich an E-Commerce-Unternehmen, die online über Webshops oder Marktplätze verkaufen.

 

MwSt.-Normalsatz

Der MwSt.-Normalsatz in Schweden im Jahr 2023 beträgt 25%.

 

MwSt. Ermäßigter Satz

Für Hotels, Campingplätze, bestimmte Kunstwerke, Lebensmittel und Restaurantdienstleistungen gilt ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 12%.

Für bestimmte Artikel gilt ein Sonderrabatt von 6%. Dazu gehören zum Beispiel Zeitungen und Bücher. Außerdem gelten 6% für Reparaturen an Fahrrädern, Schuhen und anderen Lederwaren, Kleidung und Haushaltswäsche.

Die Nulltarife gelten für:

  • Bestimmte Produktionsdienste (meistens Druckdienste) von Zeitschriften, die von gemeinnützigen Organisationen produziert werden;
  • Verschreibungspflichtige Medikamente, die an Krankenhäuser verkauft oder zur Lieferung in das Land eingeführt werden.

 

Die Lovat Umsatzsteuer-Compliance-Plattform

 

Schwellen

Seit Juli gelten in Schweden neue Regeln, die einen Schwellenwert von €10,000 definieren.

 

Steuerlich absetzbar

Sie können die auf die folgenden Transaktionen zu zahlende oder gezahlte Mehrwertsteuer abziehen:

  • Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen im Inland und als solche behandelte Transaktionen;
  • Innergemeinschaftlicher Warenerwerb und als solcher behandelte Umsätze;
  • Einfuhr von Waren.

 

Registrierungsverfahren

In Schweden gibt es eine Online-Registrierung. Es ist notwendig, einen Fragebogen auszufüllen und Dokumente einzureichen, die die Tätigkeit in Schweden bestätigen. Die Antragsprüfungsfrist beträgt in der Regel 3 Monate.

 

Steuervertreter

Für Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU ist die Bestellung eines steuerlichen Vertreters erforderlich.

 

Einreichungsdatum der Umsatzsteuererklärungen

Als het belastbare bedrag voor het belastingjaar niet hoger is dan 40 miljoen SEK, wordt het rapportage-interval ingesteld op een kwartaal. Als het belastbare bedrag hoger is dan 40 miljoen SEK, wordt de rapportageperiode één maand.

 

Zahlungsdatum der Mehrwertsteuer

De driemaandelijkse btw-aangifte moet uiterlijk op de 12e van de tweede maand na afloop van de rapportageperiode worden ingediend. Als de rapportageperiode een kalendermaand is, moet de aangifte worden ingediend op de 26e van de maand die volgt op de rapportageperiode.

 

E-Rechnung in Schweden

Am 1. April 2019 trat in Schweden das Gesetz zur elektronischen Rechnungsstellung im öffentlichen Beschaffungswesen in Kraft. Das Gesetz verpflichtet staatliche Lieferanten, für alle staatlichen Beschaffungstransaktionen (B2G) nach dem 1. April 2019 elektronische Rechnungen zu versenden.

Seit dem 1. April 2019 wird das Peppol-System in Schweden aktiv für die elektronische Rechnungsstellung genutzt. Dieses System ermöglicht es verbundenen staatlichen Organisationen und Wirtschaftsbeteiligten, miteinander zu kommunizieren.

E-Rechnungen erfordern keine elektronische Signatur und haben eine Archivierungsdauer von 7 Jahren.

Im Februar 2023 wurde der schwedischen Regierung vorgeschlagen, die obligatorische elektronische Rechnungsstellung im B2B- und G2B-Bereich einzuführen. Es gibt keinen konkreten Zeitplan für die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung für B2B und G2B.

 

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Digitale Dienste

MwSt.-Normalsatz

Der MwSt.-Normalsatz in Schweden im Jahr 2023 beträgt 25%.

 

Schwellen

Gelten in Schweden neue Regeln, die einen Schwellenwert von €10,000 definieren.

 

Beweisstücke

Es ist sehr wichtig, den Standort des Clients korrekt zu bestimmen. Wenn zwei der folgenden Artikel für Schweden bestimmt sind, sind die Sendungen für Schweden bestimmt:

  • Die ständige Adresse des Kunden;
  • Rechnungsadresse, einschließlich Land;
  • Telefonnummer, einschließlich Landesvorwahl;
  • Internet Protocol (IP)-Adresse;
  • Der Standort des Festnetztelefons des Kunden, über das der Dienst bereitgestellt wird;
  • Andere kommerziell relevante Informationen.

 

Die Lovat Umsatzsteuer-Compliance-Plattform

 

Liste der elektronischen Dienste

Die Gesetzgebung der Europäischen Union versteht unter digitalem Produkt jedes Produkt, das in elektronischer Form gespeichert, geliefert und verwendet wird. Es handelt sich um Waren oder Dienstleistungen, die der Kunde per E-Mail erhalten, aus dem Internet herunterladen oder direkt auf der Website nutzen kann. Zu diesen Produkten gehören:

  • eBooks, Bilder, Filme und Videos, entweder durch Kauf einer Kopie von Shopify oder durch Nutzung eines. Dienstes (z. B. Amazon Prime). Diese Produkte werden zunehmend als “Audio, visuelle oder audiovisuelle Produkte” bezeichnet;
  • Herunterladbare und streambare Musik, entweder durch den Kauf einer MP3-Datei oder die Nutzung von Musikdiensten;
  • Cloudbasierte Software und Produkte als Service (SaaS, PaaS, IaaS);
  • Websites, Website-Hosting-Dienste und Internetdienstanbieter;
  • Online-Anzeigen und Affiliate-Marketing.

 

Registrierungsverfahren

Registrierte Steuerzahler müssen sich über das Steuerportal (“Skatteverket”) mit einem Online-Formular registrieren. Benötigte Informationen für die Registrierung:
Steuerzahler mit Sitz außerhalb der Europäischen Union (Nicht-Gemeinschaftsregime):
  • Grundlegende Informationen über das Unternehmen: Name des Unternehmens, Handelsname des Unternehmens (falls zutreffend), Kontaktinformationen: vollständige Postanschrift, E-Mail-Adresse und Website der steuerpflichtigen Person, Name und Telefonnummer der Kontaktperson;
  • Nationale Steueridentifikationsnummer (falls zutreffend);
  • Land, in dem der Steuerpflichtige seine Niederlassung hat;
  • International Bank Account Number (IBAN) oder OBAN und BIC-Nummer;
  • Elektronische Erklärung, dass der Steuerpflichtige nicht für MwSt.-Zwecke in der Union registriert ist;
  • Startdatum der Nutzung des Systems.

 

In Schweden ansässiger Steuerpflichtiger (Unionsregelung)

Grundlegende Angaben zum Unternehmen:

  • Name des Unternehmens;
  • Handelsname des Unternehmens, falls dieser vom Namen des Unternehmens abweicht.

Kontaktinformationen:

  • vollständige Postanschrift;
  • E-Mail-Adresse;
  • Website der steuerpflichtigen Person;
  • Name und Telefonnummer der Kontaktperson;
  • Steueridentifikationsnummer in Schweden;
  • Vollständige Postanschrift der festen Niederlassung oder Niederlassungen in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft;
  • Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer, die dem Steuerzahler von einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft ausgestellt wird, in dem der Steuerzahler nicht ansässig ist Identifikationsnummer der Mehrwertsteuer ausgestellt von einem Mitgliedstaat der;
  • Europäische Gemeinschaft, in der sich die feste Niederlassung des Steuerpflichtigen befindet, oder Steueridentifikationsnummer, falls diese fehlt;
  • Land, in dem der Steuerpflichtige ansässig ist, falls er außerhalb des Gebiets der Europäischen Gemeinschaft ansässig ist;
  • Startdatum der Nutzung des Systems;
  • Internationale Bankkontonummer und BIC.

 

Registerpflege

10 Jahre.

 

Mehrwertsteuererklärungen ausfüllen

EU-Mehrwertsteuererklärungen sind vierteljährlich fällig. Frist: 20 Tage nach Quartalsende.
  • Q1: 20. April;
  • Q2: 20. Juli;
  • Q3: 20. Oktober;
  • Q4: 20. Januar.

 

Zahlungsdatum der Mehrwertsteuer

Die Zahlung erfolgt am besten zusammen mit der fristgerechten Vorlage der Erklärung.

 

E-Rechnung in Schweden

Am 1. April 2019 trat in Schweden das Gesetz zur elektronischen Rechnungsstellung im öffentlichen Beschaffungswesen in Kraft. Das Gesetz verpflichtet staatliche Lieferanten, für alle staatlichen Beschaffungstransaktionen (B2G) nach dem 1. April 2019 elektronische Rechnungen zu versenden.

Seit dem 1. April 2019 wird das Peppol-System in Schweden aktiv für die elektronische Rechnungsstellung genutzt. Dieses System ermöglicht es verbundenen staatlichen Organisationen und Wirtschaftsbeteiligten, miteinander zu kommunizieren.

E-Rechnungen erfordern keine elektronische Signatur und haben eine Archivierungsdauer von 7 Jahren.

Im Februar 2023 wurde der schwedischen Regierung vorgeschlagen, die obligatorische elektronische Rechnungsstellung im B2B- und G2B-Bereich einzuführen. Es gibt keinen konkreten Zeitplan für die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung für B2B und G2B.

 

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