Mehrwertsteuersatz Standard
Der Standard-Mehrwertsteuersatz (IGV) in Peru im Jahr 2023 beträgt 18%. Der Satz setzt sich aus 2 Teilen wie folgt zusammen: 16% entfallen auf die Mehrwertsteuer und die verbleibenden 2% entfallen auf die kommunale Anreizsteuer.
Mehrwertsteuersatz Null
Der Mehrwertsteuersatz Null gilt für Exporte.
Eine Liste von Waren und Transaktionen, die von der Mehrwertsteuer befreit sind:
- Inlandsverkäufe beweglicher Güter;
- Bauverträge;
- Erstverkauf von Immobilien durch ihre jeweiligen Bauherren;
- Import von Waren.
Steuerschuldner, die in der Amazonasregion registriert sind, haben in der Regel Anspruch auf Mehrwertsteuerbefreiung für den Verkauf von Gütern, die in der Amazonasregion verbraucht werden.
Schwelle
Es gibt keine Schwelle für die Registrierung als Mehrwertsteuerzahler. Die Registrierung muss ab der ersten steuerpflichtigen Lieferung in Peru erfolgen.
Abzugsfähige Mehrwertsteuer
Unternehmen haben die Möglichkeit, die Vorsteuer, die in ihren Geschäftstätigkeiten verwendet wird, von der Ausgangssteuer abzuziehen.
Registrierungsverfahren
Steuerschuldner müssen sich im Einheitlichen Register der Steuerzahler – RUC (Registro Único de Contribuyentes) registrieren. Dieses Register ermöglicht es Einzelpersonen, juristischen Personen oder Unternehmen, eine RUC-Nummer mit 11 Ziffern zu erhalten, die dauerhaft und verpflichtend ist.
Die Gründung eines Unternehmens erfordert die Nutzung der Plattform System für Digitale Vermittlung (SID – SUNARP) für den Registrierungsprozess. Es ist auch möglich, ein Unternehmen persönlich beim RUC zu registrieren. Hierfür ist ein rechtlicher Vertreter oder eine bevollmächtigte dritte Partei erforderlich.
Erforderliche Dokumente zur Registrierung ohne Verwendung der Plattform:
- Gültiger Personalausweis;
- Original des beglaubigten Registrierungszertifikats;
- Originaldokument, öffentlich oder privat, das die Adresse des steuerlichen Wohnsitzes angibt.
Zusätzlich, wenn eine dritte Partei dies erledigt:
- Ein gültiger DNI oder ein geeignetes Identifikationsdokument;
- Vollmacht mit notariell beglaubigter Unterschrift;
- Antrag auf RUC oder Mitteilung zur Steuerregistrierung;
- Rechtliche Vertreter, Direktoren, Mitglieder des Verwaltungsrats;
- Adresse der rechtlichen Vertreter.
MwSt.-Vertreter
Nicht ansässige Unternehmen müssen einen lokalen Steuervertreter ernennen, um sich als Mehrwertsteuerzahler zu registrieren.
Einreichung der MwSt.-Erklärung
Die Einreichung der MwSt.-Erklärung kann bequem über die Plattform Declara Fácil erfolgen, die die Einreichung über virtuelle Formulare erleichtert.
Die MwSt. wird monatlich erklärt und gezahlt, gemäß einem Ablaufkalender, der gemäß der letzten Ziffer der RUC festgelegt wird.