Mehrwertsteuer-Standardsatz
Der Mehrwertsteuer-Standardsatz in der Republik Namibia beträgt im Jahr 2023 15% und gilt mit bestimmten Ausnahmen für Warenlieferungen und Importe.
Schwellenwert für die Mehrwertsteuerregistrierung
Wenn der Umsatz der Unternehmen in den letzten 12 Monaten N$ 500.000 (ca. EUR 25.000) überstieg, müssen sie sich in Namibia für Umsatzsteuerzwecke registrieren. Eine freiwillige Registrierung kann erfolgen, wenn der geschätzte Umsatz N$ 200.000 (ca. EUR 10.000) beträgt.
Abzugsfähige Mehrwertsteuer
Unternehmen können die Vorsteuer zurückfordern, indem sie diese von der Ausgangssteuer abziehen. Aufwendungen, die für den Betrieb nicht relevant sind, können nicht als Abzug geltend gemacht werden.
Anmeldeverfahren
Unternehmen müssen innerhalb von 21 Tagen ab dem ersten Tag ihrer steuerpflichtigen Tätigkeit in Namibia eine Gewerbeanmeldung beantragen. Ein Registrierungsantrag muss in einer Form erfolgen, die vom Kommissar festgelegt wird. Das Unternehmen, das die Registrierung in Namibia beantragt, muss dem Kommissar die zusätzlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen, die der Kommissar für die Registrierung dieses Unternehmens möglicherweise benötigt. Es ist zwingend erforderlich, einen Steuervertreter in Namibia zu haben, der die Mehrwertsteuer registriert, einreicht und entrichtet.
Aufzeichnungen führen
Die Aufbewahrungsdauer der Aufzeichnungen in Namibia muss mindestens fünf Jahre betragen.
Einreichungs- und Zahlungsdatum der Umsatzsteuererklärung
Unternehmen müssen in Namibia alle zwei Monate Steuererklärungen einreichen und die Mehrwertsteuer entrichten. Die Frist endet am 25. des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats.
Strafen in Namibia
Strafe für verspätete Registrierung – das Doppelte des Betrags, der ab dem Zeitpunkt geschuldet wird, an dem das Unternehmen in Namibia umsatzsteuerpflichtig wird.
Strafe für die verspätete Abgabe von Umsatzsteuererklärungen oder Einfuhranmeldungen – 100 N$ pro Tag.
Strafe für verspätete Zahlung – 10% des fälligen Betrags.
Strafe für Fehler – doppelter Betrag.