Dieser Leitfaden richtet sich an E-Commerce-Unternehmen, die online über Webshops oder auf Marktplätzen an maltesische Verbraucher verkaufen.
MwSt. Standard Satz
Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Malta im Jahr 2023 beträgt 18%.
MwSt. Reduzierter Satz
7%
- Unterkunft in einem Hotel oder Gästehaus;
- Unterbringung in einem Gebäude, in dem für die Zwecke dieser Unterkunft eine Lizenz gemäß dem Malta Travel & Tourism Act erforderlich ist;
- Nutzung von Sportanlagen.
5%
- Lieferung von Strom;
- Süßwaren und andere essbare Gegenstände;
- Medizinisches Zubehör;
- Gedruckte Angelegenheiten;
- Bestimmte Artikel für die ausschließliche Verwendung von Behinderten;
- Kleinere Reparaturen an Fahrrädern, Schuhen und Lederwaren, Kleidung und Haushaltswäsche (einschließlich Ausbesserung und Umbau);
- Häusliche Pflegedienste wie Haushaltshilfe und Betreuung von jungen, älteren, kranken oder behinderten Menschen;
- Eintritt in Museen, Kunstausstellungen, Konzerte und Theater.
0%
- Lebensmittel für den menschlichen Verzehr;
- Pharmazeutische Produkte;
- Geplante Busverbindung (tal-linja);
- Inländischer Passagierverkehr zwischen den Inseln;
- Internationaler Personenverkehr;
- Exporte;
- Innergemeinschaftliche Warenlieferungen.
Siehe die Zusammenfassung der EU-Mehrwertsteuersätze.
Schwellenwerte
Ab dem 1. Juli 2021 wurden die Fernabsatzschwellen aufgehoben und durch eine einheitliche Schwelle von 10.000 Euro für alle EU-Mitglieder ersetzt.
Mit anderen Worten, Unternehmen, deren steuerpflichtiger grenzüberschreitender Jahresumsatz über 10.000 EUR liegt, sollten die Mehrwertsteuer zum Mehrwertsteuersatz des Wohnsitzlandes des Kunden erheben.
Abzugsfähige Mehrwertsteuer
Wenn Waren oder Dienstleistungen zur Herstellung steuerpflichtiger Lieferungen in Malta verwendet würden, könnte die Mehrwertsteuer in den Vorrechnungen gutgeschrieben werden. Beispiele beinhalten:
- Bei der Zollabfertigung mit Ihrer EORI-Nummer gezahlte Mehrwertsteuer;
- Mehrwertsteuer gezahlt an maltesische Lieferanten.
Registrierungsverfahren
Wenn ein Unternehmen zur Registrierung verpflichtet ist, müssen die Eigentümer ein MwSt.-Registrierungsformular über die CFR Registrations Online Services ausfüllen und einreichen, zusammen mit den entsprechenden Unterlagen:
- Handelsregisterauszug;
- Bescheinigung;
- Satzung;
- ID des Direktors;
- Wenn das Unternehmen einen lokalen Steuerberater oder Steuerbeamten ernennt, dann ein Vollmachtsschreiben oder eine Vollmacht.
Alle Dokumente sollten in die englische Sprache übersetzt werden.
Steuervertreter
Nicht-UE-Unternehmen müssen keine Finanzvertreter ernennen, um alle Formalitäten im Zusammenhang mit der Registrierung und dem Ausfüllen der Mehrwertsteuer zu erledigen.
Aufzeichnungen führen
Aufzeichnungen über durchgeführte Transaktionen müssen aufbewahrt werden, um die Richtigkeit von Steuererklärungen und Zahlungen zu überprüfen. Die Aufbewahrungsfrist für die Unterlagen beträgt zehn Jahre.
Datum der Zahlung der MwSt.
Die fällige Mehrwertsteuer sollte bis zum Anmeldeschluss für die Mehrwertsteuererklärung, auf die sie sich bezieht, bezahlt werden.
Einreichung der MwSt.-Erklärung
Eine MwSt.-Erklärung für jeden MwSt.-Zeitraum ist dem Commissioner for Revenue innerhalb von 1 Monat und 15 Tagen ab dem Ende des jeweiligen MwSt.-Zeitraums vorzulegen. Der Mehrwertsteuerzeitraum beträgt in der Regel 3 Kalendermonate. Ausnahmen gelten, wenn eine Steuerperiode mehr oder weniger als 3 Monate betragen kann. Eine Mehrwertsteuerfrist von 12 Monaten gilt, wenn der Wert der getätigten Verkäufe den relevanten „Ausstiegsschwellenwert“ nicht überschreitet. Monatliche Mehrwertsteuerperioden können auch nach Ermessen des Commissioner for Revenue angewendet werden.