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Waren

Dieser Leitfaden richtet sich an E-Commerce-Unternehmen, die online über Webshops oder auf Marktplätzen an maltesische Verbraucher verkaufen.

 

MwSt. Standard Satz

Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Malta im Jahr 2023 beträgt 18%.

 

Die Lovat Umsatzsteuer-Compliance-Plattform

 

MwSt. Reduzierter Satz

7%

  • Unterkunft in einem Hotel oder Gästehaus;
  • Unterbringung in einem Gebäude, in dem für die Zwecke dieser Unterkunft eine Lizenz gemäß dem Malta Travel & Tourism Act erforderlich ist;
  • Nutzung von Sportanlagen.

5%

  • Lieferung von Strom;
  • Süßwaren und andere essbare Gegenstände;
  • Medizinisches Zubehör;
  • Gedruckte Angelegenheiten;
  • Bestimmte Artikel für die ausschließliche Verwendung von Behinderten;
  • Kleinere Reparaturen an Fahrrädern, Schuhen und Lederwaren, Kleidung und Haushaltswäsche (einschließlich Ausbesserung und Umbau);
  • Häusliche Pflegedienste wie Haushaltshilfe und Betreuung von jungen, älteren, kranken oder behinderten Menschen;
  • Eintritt in Museen, Kunstausstellungen, Konzerte und Theater.

0%

  • Lebensmittel für den menschlichen Verzehr;
  • Pharmazeutische Produkte;
  • Geplante Busverbindung (tal-linja);
  • Inländischer Passagierverkehr zwischen den Inseln;
  • Internationaler Personenverkehr;
  • Exporte;
  • Innergemeinschaftliche Warenlieferungen.

Siehe die Zusammenfassung der EU-Mehrwertsteuersätze.

 

Schwellenwerte

Ab dem 1. Juli 2021 wurden die Fernabsatzschwellen aufgehoben und durch eine einheitliche Schwelle von 10.000 Euro für alle EU-Mitglieder ersetzt.

Mit anderen Worten, Unternehmen, deren steuerpflichtiger grenzüberschreitender Jahresumsatz über 10.000 EUR liegt, sollten die Mehrwertsteuer zum Mehrwertsteuersatz des Wohnsitzlandes des Kunden erheben.

 

Abzugsfähige Mehrwertsteuer

Wenn Waren oder Dienstleistungen zur Herstellung steuerpflichtiger Lieferungen in Malta verwendet würden, könnte die Mehrwertsteuer in den Vorrechnungen gutgeschrieben werden. Beispiele beinhalten:

  • Bei der Zollabfertigung mit Ihrer EORI-Nummer gezahlte Mehrwertsteuer;
  • Mehrwertsteuer gezahlt an maltesische Lieferanten.

 

Registrierungsverfahren

Wenn ein Unternehmen zur Registrierung verpflichtet ist, müssen die Eigentümer ein MwSt.-Registrierungsformular über die CFR Registrations Online Services ausfüllen und einreichen, zusammen mit den entsprechenden Unterlagen:

  • Handelsregisterauszug;
  • Bescheinigung;
  • Satzung;
  • ID des Direktors;
  • Wenn das Unternehmen einen lokalen Steuerberater oder Steuerbeamten ernennt, dann ein Vollmachtsschreiben oder eine Vollmacht.

Alle Dokumente sollten in die englische Sprache übersetzt werden.

 

Steuervertreter

Nicht-UE-Unternehmen müssen keine Finanzvertreter ernennen, um alle Formalitäten im Zusammenhang mit der Registrierung und dem Ausfüllen der Mehrwertsteuer zu erledigen.

 

Aufzeichnungen führen

Aufzeichnungen über durchgeführte Transaktionen müssen aufbewahrt werden, um die Richtigkeit von Steuererklärungen und Zahlungen zu überprüfen. Die Aufbewahrungsfrist für die Unterlagen beträgt zehn Jahre.

 

Datum der Zahlung der MwSt.

Die fällige Mehrwertsteuer sollte bis zum Anmeldeschluss für die Mehrwertsteuererklärung, auf die sie sich bezieht, bezahlt werden.

 

Einreichung der MwSt.-Erklärung

Eine MwSt.-Erklärung für jeden MwSt.-Zeitraum ist dem Commissioner for Revenue innerhalb von 1 Monat und 15 Tagen ab dem Ende des jeweiligen MwSt.-Zeitraums vorzulegen. Der Mehrwertsteuerzeitraum beträgt in der Regel 3 Kalendermonate. Ausnahmen gelten, wenn eine Steuerperiode mehr oder weniger als 3 Monate betragen kann. Eine Mehrwertsteuerfrist von 12 Monaten gilt, wenn der Wert der getätigten Verkäufe den relevanten „Ausstiegsschwellenwert“ nicht überschreitet. Monatliche Mehrwertsteuerperioden können auch nach Ermessen des Commissioner for Revenue angewendet werden.

 

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Digitale Dienste

Gültig seit dem 1. Dezember 2016.

Es spielt keine Rolle, wo Sie sich befinden, es spielt keine Rolle, wo sich Ihre Kunden befinden. Der Standort Ihres Kunden bestimmt, welche Mehrwertsteuer Sie berechnen.

 

MwSt. Standard Satz

Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Malta im Jahr 2023 beträgt 18%.

 

MwSt. Reduzierter Satz

Es ist kein ermäßigter Satz festgelegt.

 

Die Lovat Umsatzsteuer-Compliance-Plattform

 

Besonderheit der Mehrwertsteuerberechnung

Mehrwertsteuer = Gesamtumsatz * 18/118.

 

Schwelle

Die Steuerschwelle für digitale Waren beträgt 0 €.

 

Beweisstücke

Ein NETP (bekannt als nicht niedergelassener Steuerpflichtiger), der außerhalb der EU niedergelassen ist und Malta als seinen Ausweisort auswählt, muss sich auf elektronischem Wege an den Finanzkommissar wenden und angeben, wann seine steuerpflichtige Tätigkeit beginnt.

Er sollte auch folgende Informationen liefern:

  • Name;
  • Anschrift;
  • Elektronische Adressen, einschließlich Websites;
  • Gegebenenfalls nationale Steuernummer;
  • Erklärung, dass er innerhalb der Gemeinschaft nicht für Zwecke der Mehrwertsteuer identifiziert wird.

 

E-Services-Liste

Ein digitales Produkt ist jedes Produkt, das in einem elektronischen Format gespeichert, geliefert und verwendet wird. Hierbei handelt es sich um Waren oder Dienstleistungen, die der Kunde per E-Mail erhält, indem er sie aus dem Internet herunterlädt oder sich auf einer Website anmeldet.

Elektronische Dienste sind definiert als:

  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Websites;
  • Web-Hosting;
  • Fernwartung von Programmen und Geräten;
  • Lieferung von Software und deren Aktualisierung;
  • Bereitstellung von Bildern, Text und Informationen sowie Bereitstellung von Datenbanken;
  • Lieferung von Musik, Filmen und Spielen, einschließlich Glücksspielen und Glücksspielen;
  • Lieferung von politischen, kulturellen, künstlerischen, sportlichen, wissenschaftlichen und Unterhaltungssendungen und Veranstaltungen;
  • Bereitstellung von Fernunterricht.

 

Registrierungsverfahren

Für die Registrierung der Mehrwertsteuer können gebietsfremde Unternehmen per Post oder durch Einreichung eines Online-Antrags über die Website der Mehrwertsteuerabteilung beim Hauptsitz der Mehrwertsteuerabteilung einen Antrag stellen. Die maltesische Mehrwertsteuerabteilung verlangt, dass die entsprechenden Formulare ausgefüllt und mit den folgenden Unterlagen eingereicht werden:

  • Kopie der Satzung;
  • Kopie der Registrierungsbescheinigung im Handelsregister;
  • Kopie des Reisepasses oder Personalausweises des Direktors, der den Umsatzsteuer-Registrierungsantrag unterzeichnet.

Die Registrierung dauert normalerweise drei bis vier Wochen. Nach Erteilung der Registrierung wird dem Unternehmen eine eindeutige maltesische MwSt.-Nummer zugewiesen. Alle EU-Mitgliedstaaten haben ein festes Format für ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummern. In Malta hängt das Format der Nummer von der Kategorie der Registrierung ab.

 

Aufzeichnungen führen

Um den Mehrwertsteuergesetzen zu entsprechen, müssen maltesische Rechnungen folgende Informationen enthalten:

  • Name und Adresse Ihres Unternehmens;
  • Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer unseres Unternehmens;
  • Rechnungsdatum;
  • Rechnungssequenzierungsnummer;
  • Name und Anschrift des Käufers;
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Käufers. Wenn Sie den Reverse-Charge-Mechanismus verwenden, müssen Sie auch den Text «EU-Mehrwertsteuer-Reverse-Charge» hinzufügen;
  • Auf jeden Artikel wird Mehrwertsteuer (Betrag und Satz) erhoben;
  • Endbetrag nach Mehrwertsteuer;
  • Die verwendete Währung.

Maltesische Mehrwertsteuerrechnungen müssen innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung des Produkts oder der Dienstleistung ausgestellt werden. Dann müssen Sie diese Rechnungen zehn Jahre lang elektronisch speichern. Ja, das klingt übertrieben, aber Sie müssen sie aufbewahren, falls eine Behörde Ihre Steuerhistorie überprüfen möchte.

 

Datum der Zahlung der MwSt.

Ausstellung von Rechnungen spätestens am 15. Tag des Monats nach dem steuerpflichtigen Ereignis mit den Angaben im maltesischen Mehrwertsteuergesetz. Elektronische Rechnungen mit ordnungsgemäßer Unterschrift, Authentizität und Zustimmung des Empfängers.

 

Einreichung der MwSt.-Erklärung

EU-Mehrwertsteuererklärungen sind vierteljährlich fällig. Am Ende eines jeden Quartals haben Sie 20 Tage Zeit, um alles einzureichen und zu bezahlen, was Sie schulden:

  • April für das am 31. März endende erste Quartal;
  • Juli für das am 30. Juni endende zweite Quartal;
  • Oktober für das am 30. September endende dritte Quartal;
  • Januar für das am 31. Dezember endende vierte Quartal.

 

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