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Waren

GST-Standardtarif

Der Standardsatz der Waren- und Dienstleistungssteuer (GST) auf den Malediven beträgt im Jahr 2024 8% im allgemeinen Sektor und 16% im Tourismussektor. Sie gilt für die Lieferung aller Waren auf die Malediven und für den Import, mit bestimmten Ausnahmen für lebenswichtige Waren (Früchte, Babynahrung, Eier, Fisch, Backwaren usw.), die mit 0% besteuert werden.

 

Schwellenwert für die GST-Registrierung

Unternehmen müssen sich auf den Malediven für GST-Zwecke registrieren, wenn ihr Umsatz in den letzten 12 Monaten 1 Million MVR (ca. 60.000 EUR) überstieg.

 

Steuervertreter

Nicht ansässige Unternehmen müssen sich nicht für die GST registrieren, wenn sie keine Betriebsstätte auf den Malediven haben. Die Bestellung des gesetzlichen Steuerbevollmächtigten ist nicht zwingend.

 

Anmeldeverfahren

Unternehmen, die Waren auf die Malediven liefern, müssen das Registrierungsformular 105 innerhalb von 30 Tagen bei der Maldives Inland Revenue Authority (MIRA) einreichen. Dies sollte online über die Website der Steuerbehörde erfolgen.

 

Abzugsfähige GST

Unternehmen können die Vorsteuer zurückfordern, indem sie diese von der Ausgangssteuer abziehen. Aufwendungen, die für den Betrieb nicht relevant sind, können nicht als Abzug geltend gemacht werden. Unternehmen, die auf den Malediven nicht für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind, können die Vorsteuer nicht zurückfordern.

 

Aufzeichnungen führen

Die Aufbewahrungsdauer der Aufzeichnungen in Bangladesch muss mindestens fünf Jahre betragen.

 

GST gibt das Anmelde- und Zahlungsdatum zurück

GST-Erklärungen auf den Malediven müssen monatlich elektronisch eingereicht werden, wenn der Umsatz in den letzten 12 Monaten 1 Million MVR (ca. 60.000 EUR) überstieg, und vierteljährlich, wenn der Umsatz diesen Betrag nicht überstieg. Die Frist für die Einreichung und Zahlung endet am 28. des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats.

 

Strafen auf den Malediven

  • Strafe für verspätete Einreichung der GST-Erklärung – 50 MVR pro Tag (ca. 3 EUR) plus 0,5% des fälligen Betrags.
  • Strafe für verspätete Zahlung – 0,05% des fälligen Betrags pro Tag der Verspätung.