Das Analogon der Mehrwertsteuer in Malaysia ist die Umsatzsteuer.
Mehrwertsteuer Normalsatz
Der Standard-Umsatzsteuersatz in Malaysia im Jahr 2023 beträgt 10%.
Reduzierte Rate
Ein ermäßigter Steuersatz von 5% gilt für bestimmte Produkte, darunter Lebensmittel, pharmazeutische Erzeugnisse, unedle Metalle und andere.
Erhöhte Rate
Für bestimmte Lebensmittelzubereitungen gilt ein erhöhter Satz von 20%.
Von der Steuer befreite Waren
- Bücher, Zeitungen, Zeitschriften;
- Fleisch, Milch, Eier, Gemüse, Obst, Brot;
- Fisch, Meeresfrüchte;
- Fahrräder einschließlich bestimmter Teile und Zubehör;
- Pharmazeutische Produkte wie Medikamente, medizinische Cremes, Hustensäfte, Pflaster, Medikamente mit Multivitaminen und Mineralstoffen usw.;
- Goldschmiedeartikel wie Gold- oder Platinschmuck, Silbergeschirr usw.;
- Für den Export hergestellte Waren;
Einfuhr von Waren mit geringem Wert
In Malaysia wurde das Konzept der geringwertigen Güter (LVG) am 1. April 2023 eingeführt. Der Import von Gütern mit einem Wert unter RM500 ($110) ist der Import von Gütern mit geringem Wert. Versandkosten werden, sofern gesondert ausgewiesen, nicht in die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuerberechnung einbezogen.
Umsatzsteuerregistrierungsschwelle
Der Schwellenwert für die Umsatzsteuerregistrierung in Malaysia liegt bei RM 500.000, was ungefähr 110.000 US-Dollar entspricht. Dieser Schwellenwert gilt für lokale und ausländische Unternehmen, die LVG importieren oder lokal verkaufen. Der Schwellenwert wird für jeden 12-Monats-Zeitraum berechnet.
Marktplätze
Internationale Marktplätze müssen sich als Umsatzsteuerzahler registrieren lassen, wenn der Gesamtwert der Einfuhren nach Malaysia für 12 Monate den im Schwellenwertabschnitt angegebenen Betrag erreicht hat. Marktplätze müssen in diesem Fall die Umsatzsteuer auf ihrer Plattform berechnen und einbehalten. Seit dem 1. April 2023 geltende Regeln für Marktplatzvermittler in Malaysia.
Registrierungsverfahren
In Malaysia kann sich ein Unternehmen online über das MySST-System für die Umsatzsteuer registrieren. In MySST muss ein Steuerzahler einen individuellen Antrag stellen, falls dieses Unternehmen keine Registrierungsmitteilung erhalten hat.
Wenn sich ein ausländisches Unternehmen für ein spezielles LVG-System registriert, wird ihm eine LVG-Registrierungsnummer zugewiesen. Diese Nummer muss in jeder Einfuhranmeldung oder im Frachtbrief (KN) angegeben werden.
Steuervertreter
Steuervertreter sind in Malaysia nicht erforderlich.
Umsatzsteuererklärung
Der Besteuerungszeitraum für zum LVG angemeldete Steuerzahler beträgt ein Quartal. Abgabetermin für die LVG-Umsatzsteuererklärung ist der letzte Tag des auf den Meldezeitraum folgenden Monats.
Der Standardumsatzsteuerzeitraum in Malaysia beträgt zwei Monate. Frist für die Einreichung der Standard-ST-Erklärung ist der letzte Tag des Monats, der auf den Berichtsmonat folgt.
Zahlungsfristen für Umsatzsteuer
Die Frist zur Zahlung der Umsatzsteuer fällt mit der Frist zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung zusammen. Die Abgabe der Steuererklärung und die Bezahlung können per Post oder online erfolgen. Wenn Papierform gewählt wird, muss es an das Zollabwicklungszentrum (CPC) gesendet werden. Wenn die Zahlung der Umsatzsteuer elektronisch erfolgt, muss dies über das MySST-System erfolgen.
Strafen
Es gibt Strafen für verspätete Zahlung:
- 10 % der Umsatzsteuer fallen in den ersten 30 Tagen an;
- 15 % der Umsatzsteuer fallen im zweiten 30-Tage-Zeitraum an;
- 15 % der Umsatzsteuer fallen im dritten 30-Tage-Zeitraum an.
Nach diesen Fristen gilt eine Vertragsstrafe von 40 %.
Aufzeichnungen führen
Das Unternehmen muss Steuerunterlagen in englischer oder Bahasa Melayu-Sprache für einen Zeitraum von sieben (7) Jahren ab dem letzten Datum, auf das sich die Aufzeichnung bezieht, aufbewahren.