Mehrwertsteuer-Standardsatz
Der Mehrwertsteuer-Standardsatz in Malawi beträgt im Jahr 2024 16,5% und gilt für Warenlieferungen in Malawi und Importe, mit einigen Ausnahmen wie tierischen Produkten, Gemüse, medizinischer Ausrüstung und Seife. Die Lieferung von Büchern, Salz, Geflügelfutter und anderen wird mit 0% besteuert. Auch für den Export in Malawi gilt die Steuerbefreiung.
Schwellenwert für die Mehrwertsteuerregistrierung
Wenn der Umsatz der Unternehmen in den letzten 12 Monaten 25 Mio. MWK (ca. 13.500 EUR) überstieg, müssen sie sich in Malawi für Umsatzsteuerzwecke registrieren.
Steuervertreter
Unternehmen müssen einen akkreditierten Vertreter benennen, der in Malawi steuerpflichtig ist und für die Mehrwertsteuererklärung und -zahlungen verantwortlich ist, sofern das Unternehmen keine ständige Niederlassung in Malawi hat.
Anmeldeverfahren
Unternehmen, die in Malawi steuerpflichtige Tätigkeiten ausüben, müssen innerhalb von 30 Tagen ab dem Zeitpunkt ihrer Steuerpflicht eine Umsatzsteuer-Registrierung beim Inlandssteueramt der Malawi Revenue Authority (MRA) beantragen.
Abzugsfähige Mehrwertsteuer
Unternehmen können die Vorsteuer zurückfordern, indem sie diese von der Ausgangssteuer abziehen. Aufwendungen, die für den Betrieb nicht relevant sind, können nicht als Abzug geltend gemacht werden. Unternehmen, die in Malawi nicht für Umsatzsteuerzwecke registriert sind, können die Vorsteuer nicht zurückfordern.
Aufzeichnungen führen
Die Aufbewahrungsdauer der Aufzeichnungen auf Mauritius muss mindestens sechs Jahre betragen.
Einreichungs- und Zahlungsdatum der Umsatzsteuererklärung
Unternehmen müssen in Malawi monatlich Steuererklärungen einreichen und die Mehrwertsteuer elektronisch abführen. Die Frist endet am 25. des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats.