MwSt. Standard Satz
Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Litauen im Jahr 2023 beträgt 21%.
MwSt. Reduzierter Satz
9% gelten für:
- Wärmeenergie für die Wohnungsheizung und für Warmwasser für die Wohnungsheizung;
- Bücher und keine periodische Informationsveröffentlichung;
- Personenbeförderung auf regulären Strecken sowie Beförderung von Personengepäck;
- Unterkunftsdienste;
- Gastgewerbe;
- Sportliche Dienstleistungen;
- Kulturelle Dienstleistungen;
- Brennholz oder Holzprodukte.
5% gelten für:
- Technische Hilfsmittel für Behinderte und zur Reparatur dieser technischen Hilfsmittel;
- Lieferung von Arzneimitteln und medizinischen Hilfsmitteln an Personen, die Anspruch auf die vollständige oder teilweise Erstattung der Anschaffungskosten dieser Waren gemäß dem Gesetz über die Krankenversicherung haben;
- Zeitungen, Zeitschriften und periodische Veröffentlichungen.
Siehe die Zusammenfassung der EU-Mehrwertsteuersätze.
Schwellen
Ab dem 1. Juli 2021 wurden die Fernabsatzschwellen aufgehoben und durch eine einheitliche Schwelle von €10,000 für alle EU-Mitglieder ersetzt.
Mit anderen Worten, Unternehmen, deren steuerpflichtiger grenzüberschreitender Jahresumsatz über €10,000 liegt, sollten die Mehrwertsteuer zum Mehrwertsteuersatz des Wohnsitzlandes des Kunden erheben.
Abzugsfähige Mehrwertsteuer
Wenn Waren oder Dienstleistungen in Litauen zur steuerpflichtigen Lieferung verwendet würden, könnte die Mehrwertsteuer in den Vorrechnungen gutgeschrieben werden. Beispielsweise:
- Bei der Zollabfertigung mit Ihrer EORI-Nummer gezahlte Mehrwertsteuer;
- Mehrwertsteuer gezahlt an litauische Lieferanten.
Wenn Sie Rechnungen vor der Umsatzsteuerregistrierung bezahlt haben, können Sie diese nach Ihrer Registrierung abziehen.
Registrierungsverfahren
Für die MwSt. Registrierung muss das Unternehmen ein MwSt. Registrierungsformular zusammen mit den entsprechenden Unterlagen (mit Übersetzung in die litauische Sprache durch Autorisierung des Übersetzers und mit einer Apostille) ausfüllen und einreichen:
- Gründungsurkunde;
- Handelsregisterauszug;
- Bescheinigung;
- Satzung (die wichtigsten Punkte);
- Reisepass des Direktors;
- Wenn das Unternehmen einen lokalen Steuerberater oder Steuerbeamten ernennt, dann ein Vollmachtsschreiben oder eine Vollmacht.
Steuervertreter
Ein ausländischer Steuerpflichtiger muss für Mehrwertsteuerzwecke durch eine Unterteilung innerhalb des Hoheitsgebiets des Landes und, wenn es keine solche Unterteilung gibt, durch einen ernannten Steuervertreter in der Republik Litauen identifiziert werden. Die Verpflichtung zur Ernennung eines Steuervertreters gilt nicht für Steuerpflichtige mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten, die für Mehrwertsteuerzwecke direkt identifiziert werden können.
Andere Besonderheiten
Ab dem 1. Januar 2018 können Steuerpflichtige mit Sitz in den Ländern der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung), in denen keine Mehrwertsteuer (oder eine mit ihr identische Steuer) erhoben wird, die eingezahlte Mehrwertsteuer beantragen Litauen Rückerstattung. Diese Bestimmung gilt jedoch für die Mehrwertsteuer, die auf Einkäufe ab dem 1. Januar 2018 gezahlt wird.
Datum der Zahlung der MwSt.
Die Daten für die Zahlung der Mehrwertsteuer lauten wie folgt:
- Januar bis 25. Februar (vorläufige Mehrwertsteuererklärung);
- 2019 bis 01. Oktober 2020 (jährliche Mehrwertsteuererklärung).
Einreichung der MwSt.-Eklärung
Ein Steuerpflichtiger muss Steuererklärungen nur elektronisch über das EDS-System (Electronic Declaration) übermitteln. Die Lovat-Plattform unterstützt die digitale Einreichung.
Die Frist für die Einreichung vorläufiger Umsatzsteuererklärungen ist in der Regel der Kalendermonat. Beträgt der steuerpflichtige Jahresumsatz (netto) des vorangegangenen Kalenderjahres bis zu €300,000, ist der Geschäftsinhaber berechtigt, beim Steuerverwalter einen Antrag zu stellen, ein Kalenderquartal als Steuerperiode zu betrachten.
Der Geschäftsinhaber kann auch eine andere Steuerperiode wählen, nämlich diese darf nicht länger als 60 Tage sein.
Die Daten für die Einreichung von Steuererklärungen lauten wie folgt:
- Januar – bis zum 25. Februar;
- Februar – bis zum 25. März.
Jährliche Mehrwertsteuererklärung – bis zum 01. Oktober.
Auf dem Lovat-Portal können Sie Ihre Fristen einsehen.