Mehrwertsteuer-Standardsatz
Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Barbados beträgt im Jahr 2023 17,5%. Es gilt für Warenlieferungen und Importe. Für Exporte auf Barbados gilt die Steuerbefreiung, ebenso wie für einige Grundnahrungsmittel (Salz, Reis, Nudeln, einige Früchte und andere).
Schwellenwert für die Mehrwertsteuerregistrierung
Die Mehrwertsteuergrenze auf Barbados liegt bei BBD 200.000 (ca. EUR 94.000). Unternehmen müssen sich auf Barbados für Umsatzsteuerzwecke registrieren lassen, wenn ihr Jahresumsatz diesen Betrag übersteigt oder voraussichtlich überschreiten wird. Eine Umsatzsteuer-Registrierung auf Barbados ist außerdem erforderlich, wenn der monatliche Umsatz BBD 16.666,67 (ca. EUR 8.000) übersteigt. Eine freiwillige Anmeldung ist möglich.
Abzugsfähige Mehrwertsteuer
Unternehmen können die Vorsteuer zurückfordern, indem sie diese von der Ausgangssteuer abziehen. Kosten, die für den Betrieb nicht relevant sind, können nicht als Abzug geltend gemacht werden. Die Vorsteuer, die von Unternehmen gezahlt wird, die in Barbados nicht für die Mehrwertsteuer registriert sind, ist nicht erstattungsfähig.
Anmeldeverfahren
Innerhalb von 21 Tagen nach Überschreiten des Schwellenwerts müssen Unternehmen online über das Tax Administration Management Information System (TAMIS) eine Umsatzsteuerregistrierung auf Barbados beantragen. Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Satzung (Formular 1)
- Adressmitteilung/Adressänderung (Formular 4)
- Mitteilung der Geschäftsführer/Änderung der Geschäftsführer (Formular 9)
- Antrag auf Namenssuche/Reservierung (Formular 33)
- Gründungsurkunde (Formular 3)
Für nicht ansässige Unternehmen ist ein Steuervertreter auf Barbados erforderlich.
Einreichung und Zahlungsdatum der Umsatzsteuererklärung
Unternehmen müssen auf Barbados alle zwei Monate Steuererklärungen einreichen und Mehrwertsteuer zahlen. Die Frist endet am 21. des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats.
Strafen auf Barbados
Bußgeld für verspätete Abgabe von Umsatzsteuererklärungen – BBD 100 (ca. EUR 47).
Säumniszuschlag – 10% des fälligen Betrags.
Strafe für Betrug – es können strafrechtliche Sanktionen verhängt werden.