Steuersatz
Der Mehrwertsteuersatz in Kroatien im Jahr 2023 beträgt 25%.
Reduzierter Mehrwertsteuersatz
5%
- Alle Brotsorten und alle Milchsorten (Kuh-, Schaf-, Ziegenmilch), die unter derselben Bezeichnung vermarktet werden, in flüssigem Zustand, frisch, pasteurisiert, homogenisiert, kondensiert (außer Sauermilch, Joghurt, Kefir, Schokoladenmilch und andere Milchprodukte) , Muttermilchersatz.
- Speiseöle und -fette pflanzlichen oder tierischen Ursprungs, Babynahrung und verarbeitete Getreidenahrung für Säuglinge und Kleinkinder sowie tierische Lebensmittel außer Heimtiernahrung, lebende Tiere, frisches oder gekühltes Fleisch und essbare Innereien, frischer oder gekühlter Fisch, Weichtiere oder andere wirbellose Wassertiere, frische oder gekühlte Krebstiere, frische und getrocknete Früchte und Nüsse, frisches oder gekühltes Gemüse, Wurzeln und Knollen, einschließlich getrockneter Hülsenfrüchte, frische Geflügeleier in der Schale.
Schwellen
Vor dem Inkrafttreten der neuen Vorschriften des Jahres galt in Kroatien die Schwelle von 35,000€; Zum 1. Juli 2021 wurde die Schwelle auf 10,000€ gesenkt.
Steuerlich absetzbar
Bei folgenden Umsätzen können Sie die Mehrwertsteuer abziehen:
- Interne Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen und Operationen oder ihnen gleichwertig;
- Kauf von Waren und Transaktionen innerhalb der EU oder gleichwertig;
- Einfuhr von Waren.
Registrierungsverfahren
Für die Registrierung müssen Sie ein ausgefülltes Antragsformular zur Zuweisung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer einreichen. Zusätzlich ist ein Handelsregisterauszug beizufügen; eine Vollmacht, wenn der Antrag von einem Bevollmächtigten gestellt wird. Dokumente müssen ins Kroatische übersetzt werden.
Steuervertreter
Steuerpflichtige mit Sitz außerhalb der Europäischen Union müssen einen steuerlichen Vertreter benennen.
Vorlage von MwSt.-Erklärungen und MwSt.-Zahlungsdatum
Erklärungen sind abzugeben und die fällige Mehrwertsteuer ist monatlich zu entrichten.
Die geschuldete Umsatzsteuer ist am letzten Geschäftstag des auf den Abrechnungszeitraum folgenden Monats fällig.
Periodische Mehrwertsteuererklärungen müssen über das Portal „Eporezna“ vor dem 20. Tag des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats eingereicht werden.
Strafgebühr
Bei verspäteter Abgabe der Mehrwertsteuererklärung, verspäteter Mehrwertsteuerzahlung und Fehlern in der Mehrwertsteuererklärung kann eine Geldstrafe von 1.000 bis 500.000 kroatischen Kuna verhängt werden.