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Waren

Mehrwertsteuer-Standardsatz

Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Kenia beträgt im Jahr 2023 16% und gilt für Warenlieferungen und Importe, mit bestimmten Ausnahmen, wie z. B. landwirtschaftlichen Produkten oder Warenlieferungen in Sonderwirtschaftszonen, für die kein Steuersatz gilt. Für den Export von Waren gilt in Kenia ebenfalls ein Nullzoll.

 

Schwellenwert für die Mehrwertsteuerregistrierung

Wenn der Umsatz der Unternehmen in den letzten zwölf Monaten mehr als 5 Millionen KES (ca. 30.000 EUR) beträgt, müssen sie sich in Kenia für Umsatzsteuerzwecke registrieren. Eine freiwillige Registrierung ist Personen gestattet, die steuerpflichtige Leistungen erbringen oder erbringen wollen.

 

Abzugsfähige Mehrwertsteuer

Unternehmen können die Vorsteuer zurückfordern, indem sie diese von der Ausgangssteuer abziehen. Kosten, die für den Betrieb nicht relevant sind, können nicht als Abzug geltend gemacht werden. Die Vorsteuer kann nicht von Unternehmen zurückgefordert werden, die nicht in Kenia für Umsatzsteuerzwecke registriert sind.

 

Anmeldeverfahren

Unternehmen, die umsatzsteuerlich registriert sind, müssen innerhalb von 30 Tagen nach Überschreiten der Registrierungsschwelle in Kenia eine persönliche Identifikationsnummer (PIN) beantragen, sich mit dem eTIM-System verbinden und die Serviceanfrage online einreichen. Dies kann auch persönlich erfolgen, indem Sie das Büro der Kenya Revenue Authority aufsuchen.

Nichtansässige Unternehmen, die keine Betriebsstätte in Kenia haben, müssen einen Steuervertreter benennen.

 

Tracking-Daten

Die Aufbewahrungsfrist in Kenia muss mindestens fünf Jahre betragen.

 

Einreichung und Zahlungsdatum der Umsatzsteuererklärung

Unternehmen müssen ihre Steuererklärungen online einreichen und die monatliche Mehrwertsteuer in Kenia über iTax abführen. Die Frist endet am 20. des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats.

 

Sanktionen in Kenia

Strafe für verspätete Mehrwertsteuermeldung: 5% der fälligen Steuer oder 10.000 KES (ca. 60 EUR), je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Säumniszuschlag – 5% der fälligen Steuer und Zinsen in Höhe von 1% pro Monat.