Digitale Dienstleistungen und Waren
Mehrwertsteuer Normalsatz
Katar erhebt keine Mehrwertsteuer oder ihre Analoga auf die Lieferung von Waren oder die Erbringung digitaler Dienstleistungen. Es wird jedoch erwartet, dass die Mehrwertsteuer bald eingeführt wird. Da in den meisten Ländern, die ein Abkommen mit der GCC Single Commission unterzeichnet haben, der Steuersatz 5% beträgt, ist es wahrscheinlich, dass derselbe Satz in Katar gelten wird.
Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Katar im Jahr 2023 beträgt 5 %.
Katar hat die Mehrwertsteuer noch nicht eingeführt. Es wird in den Jahren 2023 – 2024 erwartet. Im Projekt wird der geschätzte Steuersatz von 5% angegeben.
Schwellen
Gemäß dem Gesetzesentwurf ist bei Überschreitung einer festgelegten Schwelle eine Registrierung als Mehrwertsteuerzahler erforderlich.
Für Nichtansässige entsteht die Meldepflicht ab der ersten Lieferung, für sie gilt die Schwelle nicht.
Registrierungsverfahren
Der wahrscheinliche Registrierungsprozess wird wie folgt aussehen:
- Besuchen Sie das Umsatzsteuerportal von Katar;
- Erstellen Sie ein neues Konto, woraufhin eine E-Mail an Ihre registrierte E-Mail-Adresse gesendet wird;
- Bestätigen Sie Ihre Angaben gemäß den Anweisungen in der E-Mail;
- Melden Sie sich mit einer verifizierten E-Mail-Adresse und einem Passwort beim Portal an, um den Registrierungsprozess abzuschließen;
- Möglicherweise müssen Sie Dokumente wie den Reisepass des Gründers/Geschäftsführers des Unternehmens und die Gründungsdokumente vorlegen.
Steuervertreter
Basierend auf den anfänglich verfügbaren Informationen wird die Bestellung eines Fiskalvertreters für die Registrierung und Abgabe von Steuermeldungen optional sein.