Mehrwertsteuer-Normalsatz
Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Kamerun beträgt im Jahr 2024 19,25%.
Der Export in Kamerun unterliegt der Steuerbefreiung.
Schwelle
In Kamerun tätige Unternehmen müssen sich als Mehrwertsteuerzahler registrieren, wenn ihr Jahresumsatz mindestens 50 Millionen XAF (ca. 76.400 US-Dollar) beträgt.
Abzugsfähige Mehrwertsteuer
Um den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen zu können, muss der Steuerpflichtige beim Finanzamt registriert sein und über eine Identifikationsnummer verfügen. Die Vorsteuer ist abzugsfähig, wenn die Mehrwertsteuer von einem Lieferanten zurückerstattet werden kann. Für steuerpflichtige Transaktionen über 100.000 CFAF gibt es jedoch eine zusätzliche Bestimmung: Die Zahlung kann nicht in bar erfolgen, um für den Abzug in Frage zu kommen.
Anmeldeverfahren
Unternehmen, die sich als Mehrwertsteuerzahler registrieren lassen möchten, müssen mindestens 15 Tage vor Aufnahme ihrer Tätigkeit einen Registrierungsantrag bei der kamerunischen Steuerbehörde einreichen. Dieser Antrag kann entweder in Papierform oder online ausgefüllt werden. Die Generaldirektion für Steuern vergibt die Identifikationsnummer, sobald der tatsächliche Aufenthaltsort des Steuerpflichtigen bestätigt ist.
Steuervertreter
Nichtansässige Unternehmen, die sich als Umsatzsteuerzahler registrieren lassen möchten, müssen einen Steuervertreter benennen und sind gemeinsam für die Zahlung der Umsatzsteuer und die Erfüllung anderer Umsatzsteuerpflichten verantwortlich.
Aufzeichnungen führen
Unternehmen, die in Kamerun zur Zahlung der Mehrwertsteuer registriert sind, müssen ihre Steuerunterlagen, einschließlich Geschäftsbücher, Mehrwertsteuererklärungen, Rechnungen usw., 10 Jahre lang aufbewahren und diese Dokumente auf Anfrage den Steuerbehörden zur Einsichtnahme vorlegen.
Ausfüllen der Umsatzsteuererklärung
Die Frist für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung ist der 15. Tag des Monats, der auf den Zeitraum folgt, in dem die Umsätze stattgefunden haben. Es ist obligatorisch, diese Erklärungen monatlich einzureichen.
Zahlungsdatum der Mehrwertsteuer
Die Zahlung der Umsatzsteuer muss zusammen mit der Abgabe der Steuererklärung erfolgen, d. h. sie muss monatlich bis zum 15. Tag des Monats erfolgen.