Italien Italien

Waren

Dieser Leitfaden richtet sich an E-Commerce-Unternehmen, die online über Webshops oder auf Marktplätzen verkaufen.

 

MwSt. Standard Satz

Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Italien im Jahr 2023 beträgt 22%.

 

Die Lovat Umsatzsteuer-Compliance-Plattform

 

MwSt. Reduzierter Satz

10%

  • Für bestimmte Produkte und Dienstleistungen gilt der Reduzierter Satz, einschließlich Stromversorgungen für gelistete Verwendungszwecke und gelistete Arzneimittel.

5%

  • Bestimmte Produkte und Dienstleistungen kommen für den ermäßigten Sonderpreis infrage, darunter Kinderprodukte und Damenintimpflege.

4%

  • Für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, einschließlich Lebensmittel, Getränke und landwirtschaftliche Produkte, gilt ein Reduzierter Satz.

 

Abzugsfähige Mehrwertsteuer

Wenn Waren oder Dienstleistungen für steuerpflichtige Lieferungen in Italien verwendet wurden, kann die Mehrwertsteuer in Eingangsrechnungen gutgeschrieben werden. Beispiele beinhalten:

  • Mehrwertsteuer, die bei der Zollabfertigung mit Ihrer EORI-Nummer bezahlt wurde;
  • An italienische Lieferanten gezahlte Mehrwertsteuer.

Consulte el resumen de los tipos de IVA de la UE.

 

Schwellenwerte

Ab dem 1. Juli 2021 wurden die Fernabsatzschwellen aufgehoben und durch eine einheitliche Schwelle von €10,000 für alle EU-Mitglieder ersetzt.

Mit anderen Worten, Unternehmen, deren steuerpflichtiger grenzüberschreitender Jahresumsatz über €10,000 liegt, sollten die Mehrwertsteuer zum Mehrwertsteuersatz des Wohnsitzlandes des Kunden erheben.

Italië De btw-registratiedrempel voor ingezeten bedrijven stijgt begin 2023 naar €85,000.

 

Registrierungsverfahren

Wenn ein Unternehmen zur Registrierung verpflichtet ist, müssen die Eigentümer ein MwSt. Registrierungsformular zusammen mit den entsprechenden Unterlagen ausfüllen und einreichen:

  • Gründungsurkunde;
  • Handelsregisterauszug;
  • Bescheinigung;
  • Satzung.

Wenn das Unternehmen einen lokalen Steuerberater oder Steuerbeamten ernennt, dann ein Vollmachtsschreiben oder eine Vollmacht.

Die gemeinschaftsinterne MwSt. Nummer sollte unter gesonderter Beantragung erhalten werden.

 

Steuervertreter

Steuerpflichtige Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union sind verpflichtet, Steuervertreter zu ernennen, um alle Formalitäten im Zusammenhang mit der Registrierung und dem Ausfüllen der Mehrwertsteuer zu erledigen.

 

Aufzeichnungen führen

In Italien gibt es strenge Regeln für das Layout und Format von Mehrwertsteueraufzeichnungen, die von Unternehmen oder ihren Steuerberatern geführt werden müssen. Die Aufzeichnungen müssen vom Steuerpflichtigen oder vom Buchhalter geführt werden, der der zuständigen Steuerbehörde gemeldet wurde. Es ist nicht möglich, Papierrechnungen und andere für Steuerzwecke relevante Dokumente, die in Papierform archiviert sind (einschließlich Buchhaltungsregister), im Ausland aufzubewahren. In solchen Fällen müssen die Mehrwertsteuerbücher und die anderen relevanten Dokumente (d. H. Rechnungen und Transportdokumente) auf Anfrage der Steuerbehörden eingereicht werden. Die Aufbewahrungsfrist für die Unterlagen beträgt zehn Jahre.

 

Verkaufsliste

Die Europäische Verkaufsliste (ESL) muss monatlich ausgefüllt und eingereicht werden.

Wenn Ihre Lieferungen €50,000 nicht überschreiten, können Sie die Berichte vierteljährlich einreichen (es ist erforderlich, die Zustimmung der Steuerbehörde einzuholen). Die Meldung muss vor dem 25. Tag des auf den Meldezeitraum folgenden Monats erfolgen.

 

Zahlungsdatum der MwSt

Periodische Mehrwertsteuerzahlungen sind monatlich oder vierteljährlich fällig. Die geschuldete Mehrwertsteuer muss vor dem 16. Tag des auf den Zeitraum folgenden Monats oder vor dem 16. Tag des zweiten auf das Quartal folgenden Monats gezahlt werden. Bei einem vierteljährlichen Plan fallen Zinsen an.

 

Abgabe von Umsatzsteuererklärungen

Der Steuerzahler muss die Steuererklärung elektronisch an die L’Agenzia delle Entrate übermitteln. Die LOVAT-Plattform unterstützt die digitale Einreichung.

Der Besteuerungszeitraum beträgt ein Quartal. Vierteljährliche Umsatzsteuererklärungen müssen vor dem 16. des auf das Quartal folgenden Monats elektronisch eingereicht werden.

Jährliche Umsatzsteuererklärungen müssen bis zum 30. April des Folgejahres ausgefüllt werden.

Unternehmen können Fristen auch im Lovat-Portal verfolgen.

 

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Digitale Dienste

Gültig seit dem 1. Januar 2015.

Das digitale Geschäft in Italien wird durch DECRETO LEGISLATIVO 31 marzo 2015, n 42 reguliert. Umsetzung der Richtlinie 2000/31/EG über bestimmte rechtliche Aspekte von Diensten der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt (Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr).

 

MwSt. Standard Satz

Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Italien im Jahr 2023 beträgt 22%.

MwSt. Reduzierter Satz

4% eBooks.

 

Die Lovat Umsatzsteuer-Compliance-Plattform

 

Besonderheit der Mehrwertsteuerberechnung

Mehrwertsteuer = Gesamtumsatz * 22/122.

 

Schwelle

Die Steuerschwelle für digitale Dienste beträgt €0.

 

Beweisstücke

Um den Standort eines Kunden zu identifizieren, muss der Händler mindestens zwei Artikel auf nicht widersprüchlichen Beweisen sammeln. Und wenn zwei von ihnen in Italien sind, kann der Kunde als Italiener bestimmt werden:

  • Ständige Adresse des Kunden;
  • Rechnungsadresse (Bank oder elektronischer Zahlungsbetreiber);
  • IP Adresse;
  • Telefonnummer;
  • Der Standort des Festnetzanschlusses des Kunden, über den der Service für ihn bereitgestellt wird;
  • Sonstige wirtschaftlich relevante Informationen.

 

E-Services-Liste

Ein digitales Produkt ist jedes Produkt, das in einem elektronischen Format gespeichert, geliefert und verwendet wird. Hierbei handelt es sich um Waren oder Dienstleistungen, die der Kunde per E-Mail erhält, indem er sie aus dem Internet herunterlädt oder sich auf einer Website anmeldet, insbesondere:

  • E-Books, Bilder, Filme und Videos, egal ob Sie eine Kopie bei Shopify kaufen oder einen Dienst wie Netflix nutzen. In der Steuersprache gehören diese Produkte zu einer Kategorie, die normalerweise als «Audio-, visuelle oder audiovisuelle Produkte» bezeichnet wird;
  • Musik zum Herunterladen und Streamen, egal ob Sie eine MP3-Datei kaufen oder einen Dienst wie SoundCloud oder Spotify verwenden. Natürlich fallen diese Produkte auch in die Audiokategorie;
  • Cloud-basierte Software und As-a-Service-Produkte wie SaaS (Software-as-a-Service), PaaS (Platform-as-a-Service) und IaaS (Infrastructure-as-a-Service);
  • Websites, Website-Hosting-Dienste und Internetdienstanbieter;
  • Online-Anzeigen und Affiliate-Marketing.

 

Registrierungsverfahren

Ein außereuropäischer Steuerpflichtiger, der sich in Italien ausweisen möchte, muss sich registrieren lassen und das Online-Formular ausfüllen, das auf der Website der Agenzia delle Entrate im Bereich für freien Zugang verfügbar ist. Mit dem Berechtigungsnachweis kann das Online-Format unter dem Link «Registrierung» ausgefüllt werden.

Über das Portal muss der E-Merchant folgende Daten bereitstellen:

  • Ein Firmenname;
  • Das Land, in dem das Unternehmen des Steuerpflichtigen seinen Hauptsitz hat;
  • Vollständige Adresse des Unternehmens;
  • Elektronische Adressen: E-Mail-Adressen und Websites;
  • Die Steuernummer wird vom Land des Wohnsitzes oder des Wohnsitzes angegeben, falls vorhanden;
  • Eine Erklärung, aus der hervorgeht, dass er / sie / es in der EU noch nicht für Mehrwertsteuerzwecke identifiziert wurde;
  • Bankdaten;
  • Beginn des Programms, wenn vor dem Registrierungsdatum;
  • Referenzname: Name, Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer der Person;
  • Die italienische Finanzbehörde kann auf Informationen anfordern oder Mitteilungen senden.

Es besteht keine Verpflichtung, einen Steuervertreter in Italien zu ernennen, wenn ein Unternehmen nur digitale Dienste anbietet.

 

Aufzeichnungen führen

E-Händler müssen alle umsatzsteuerrelevanten Informationen zehn Jahre lang speichern. Ein Unternehmen muss sie in Akten aufbewahren, falls eine Behörde die Steuerhistorie überprüfen möchte.

 

Datum der Zahlung der MwSt.

Die Zahlung muss innerhalb von 20 Tagen nach Ablauf des genannten Zeitraums erfolgen, nämlich am:

  • April für das erste Quartal des Jahres;
  • Juli für das zweite Quartal des Jahres;
  • Oktober für das dritte Quartal des Jahres;
  • Januar für das vierte Quartal des Jahres.

 

Einreichung der MwSt.-Erklärung

Die italienische MwSt.-Erklärung ist vierteljährlich fällig. Unternehmen, die in Italien für das Moss registriert sind, müssen die vierteljährliche MwSt.-Erklärung Moss elektronisch einreichen. Am Ende eines jeden Quartals haben Sie 20 Tage Zeit, um die Schulden eines Unternehmens einzureichen und zu bezahlen.

Die Fristen für die Rücksendung sind:

  • April – für das erste Quartal bis zum 31. März;
  • Juli – für das am 30. Juni endende zweite Quartal;
  • Oktober – für das dritte Quartal bis 30. September;
  • Januar – für das am 31. Dezember endende vierte Quartal.

Es gibt keine Änderung der Frist für die Einreichung der Rücksendung, wenn dieses Datum auf das Wochenende oder einen Feiertag fällt. Das Unternehmen, das in einem Quartal keine Lieferungen in Italien oder in der EU durchgeführt hat, muss noch eine «Null-Rückgabe» einreichen.

 

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