Mehrwertsteuer-Standardsätze
Der Standard-Mehrwertsteuersatz für Waren in Indonesien beträgt 11%. Dieser Satz gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.
Mehrwertsteuer-Nullsatz
Bestimmte Waren und Dienstleistungen in Indonesien unterliegen einem Mehrwertsteuersatz von 0%. Dazu gehören in der Regel:
- Warenexport;
- Internationale Speditionsdienste;
- Dienstleistungen im Zusammenhang mit Waren, die für den Export bestimmt sind und in einer Zollfreizone oder Sonderwirtschaftszone verarbeitet werden:
- Verkauf steuerpflichtiger Waren an Freihandelszonen (FTZ).
Schwellenwert
Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 4,8 Milliarden IDR (ca. 320.000 USD) oder mehr müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren. Unternehmen unterhalb dieses Schwellenwerts können sich freiwillig registrieren, wenn sie Vorsteuerabzüge geltend machen möchten.
Registrierungsverfahren
Um sich in Indonesien als Mehrwertsteuerzahler zu registrieren, müssen Unternehmen dies über das Online-Registrierungssystem beim Finanzamt beantragen. Es sind Gründungsdokumente, eine Steueridentifikationsnummer (NPWP), ein Nachweis über Geschäftsräume und ein ausgefülltes Registrierungsformular erforderlich.
Nach der Genehmigung erteilt das Finanzamt eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Die Registrierung muss innerhalb eines Monats nach Erreichen des Schwellenwerts abgeschlossen sein.
Steuervertreter
Ausländische Unternehmen, die nicht physisch in Indonesien präsent sind, aber steuerpflichtige Transaktionen im Land durchführen, müssen einen Steuervertreter ernennen. Der Steuervertreter muss in Indonesien ansässig sein und kümmert sich im Namen des ausländischen Unternehmens um die Einhaltung der Umsatzsteuervorschriften.
Aufzeichnungen führen
Unternehmen müssen genaue und vollständige Aufzeichnungen aller Transaktionen führen. Diese Aufzeichnungen müssen mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt werden und sollten für die Steuerbehörden zur Überprüfung leicht zugänglich sein.
Einreichung der Umsatzsteuererklärung und Zahlungstermin
Umsatzsteuererklärungen müssen in Indonesien monatlich eingereicht werden. Die Frist für Einreichung und Zahlung ist das Ende des Folgemonats nach dem Steuerzeitraum. Beispielsweise muss die Umsatzsteuererklärung für Januar bis zum letzten Tag im Februar eingereicht und bezahlt werden.
Strafen
Zu den Strafen für die Nichteinhaltung der Umsatzsteuervorschriften in Indonesien gehören:
- Verspätete Registrierung: Eine Geldstrafe von 1.000.000 IDR;
- Verspätete Abgabe von Umsatzsteuererklärungen: Eine Geldstrafe von 2% der zu zahlenden Umsatzsteuer;
- Verspätete Zahlung der Umsatzsteuer: Zinsen von 2% pro Monat auf den nicht gezahlten Betrag;
- Nichtausstellung von Steuerrechnungen: Eine Geldstrafe von 1% des Transaktionswerts.