Ab dem 1. September 2024 steigt der Mehrwertsteuersatz in Finnland von 24% auf 25,5%.
Steuersatz
Der Standard-Mehrwertsteuersatz in der Finnland 2023 beträgt 24%.
Dieser Satz gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.
Reduzierter Mehrwertsteuersatz
14%
- Lebensmittel;
- Lebensmittel;
- Restaurant/Cateringdienste.
- Bücher;
- Zeitungen und Magazine;
- Pharmazeutische Produkte;
- Dienstleistungen für körperliche Übungen;
- Filmvorführungen;
- Eintrittskarten für Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen;
- Passagiertransport;
- Beherbergungsleistungen;
- Tantiemen für Fernseh- und öffentlich-rechtliche Rundfunkaktivitäten.
0%
- Die Steuergesetzgebung sieht die Fälle der Anwendung des Nullsatzes vor.
Zum Beispiel steuerfreier Verkauf von Zeitschriften und Mitgliedschaftsanzeigen an gemeinnützige Körperschaften.
Schwellen
Die Einführung der neuen Regeln hat die Registrierungsschwelle auf 10,000€ gesenkt.
Steuerlich absetzbar
Als Steuerzahler, der mehrwertsteuerpflichtige Umsätze tätigt, können Sie die in allen Waren und Dienstleistungen, die Sie von anderen kaufen, enthaltene Mehrwertsteuer abziehen. Sie können die Mehrwertsteuer nur dann abziehen, wenn Sie Waren oder Dienstleistungen für einen Zweck gekauft haben, der mit einer Geschäftstätigkeit zusammenhängt, für die Sie der Mehrwertsteuer unterliegen.
Registrierungsverfahren
Um ein ausländisches Unternehmen anzumelden, ist es notwendig, ein Paket mit Papierdokumenten an das Finanzamt zu senden.
Das Dokumentenpaket muss enthalten:
- Korrekt ausgefüllte Anmeldeformulare;
- Zeichnungsberechtigung, wenn die Dokumente von einem Dritten unterzeichnet sind;
- Ein Auszug aus dem Handelsregister, übersetzt ins Finnische oder Schwedische.
Die Steuerbehörde kann zusätzliche Dokumente verlangen, zum Beispiel die Satzung.
Steuervertreter
Ein ausländisches Unternehmen ohne Niederlassung in Finnland muss einen Steuervertreter für die Registrierung benennen.
Vorlage von MwSt.-Erklärungen und MwSt.-Zahlungsdatum
Es wird von einer gleichzeitigen Abgabe der Erklärung und Entrichtung der Steuer ausgegangen.
Grundsätzlich muss ein ausländisches Unternehmen monatliche Steuererklärungen abgeben. Sie können auf vierteljährliche Zahlungen und Berichte umstellen, wenn Ihr Umsatz weniger als 100,000€ beträgt. Liegt der Umsatz unter 30,000€, können Sie einen jährlichen Berichtszeitraum wählen.
Periodische Mehrwertsteuererklärungen müssen vor dem 12. Tag des zweiten Monats nach dem Steuerzeitraum elektronisch bei der zuständigen Steuerbehörde eingereicht werden.
Strafgebühr
Die Strafe hängt von der Anzahl der Tage der Verspätung und der Höhe der Steuer ab. Die Strafe für die verspätete Einreichung beträgt 3€ pro Tag, jedoch nicht mehr als 135€, wenn die Verspätung 45 Tage nicht überschreitet.