Mehrwertsteuer-Standardsatz
Der Mehrwertsteuer-Standardsatz in Fidschi beträgt im Jahr 2023 15 % und gilt für Lieferungen von in Fidschi hergestellten Waren und Importe mit bestimmten Ausnahmen. Der Export nach Fidschi ist keine Seltenheit.
Schwellenwert für die Mehrwertsteuerregistrierung
Unternehmen müssen sich in Fidschi für die Mehrwertsteuer registrieren, wenn ihr Umsatz in den letzten 12 Monaten 100.000 FJD (ca. 42.000 EUR) überstieg oder dies voraussichtlich innerhalb der nächsten 11 Monate der Fall sein wird. Eine freiwillige Registrierung in Fidschi ist erlaubt.
Abzugsfähige Mehrwertsteuer
Unternehmen können die Vorsteuer zurückfordern, indem sie diese von der Ausgangssteuer abziehen. Vorsteuer, die von Unternehmen anfällt, die nicht in Fidschi als Umsatzsteuerzahler registriert sind, ist nicht erstattungsfähig.
Anmeldeverfahren
Unternehmen müssen das Registrierungsformular ausfüllen und es über den Onlinedienst TPOS innerhalb von 21 Tagen nach Überschreiten der Mehrwertsteuerschwelle in Fidschi an den Chief Executive Officer senden. Für gebietsfremde Unternehmen ist es zwingend erforderlich, einen Steuerbevollmächtigten oder eine Betriebsstätte in Fidschi zu haben, um für Mehrwertsteuerzwecke registriert zu werden.
Aufzeichnungen führen
Die Aufbewahrungsdauer der Aufzeichnungen in Fidschi muss mindestens sieben Jahre betragen.
Einreichungs- und Zahlungsdatum der Umsatzsteuererklärung
Unternehmen müssen in Fidschi monatlich, vierteljährlich und jährlich Umsatzsteuererklärungen einreichen und bezahlen, und zwar bis zum letzten Tag des Monats, der auf den Berichtszeitraum folgt, der vom Chief Executive Officer festgelegt wird. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 300.000 FJD (ca. 125.000 EUR) müssen in Fidschi jährliche Umsatzsteuererklärungen einreichen. Wenn der Jahresumsatz zwischen 300.000 und 500.000 US-Dollar liegt, müssen monatliche Steuererklärungen eingereicht werden, ab 500.000 US-Dollar müssen vierteljährliche Steuererklärungen eingereicht werden.
Strafen in Fidschi
Gemäß dem Steuerverwaltungsgesetz werden folgende Strafen verhängt:
- Strafen für verspätete Zahlung – 25% der noch nicht gezahlten Steuern;
- Zusätzliche 5% für jeden Monat der Verspätung auf den Restbetrag der nicht gezahlten Steuern;
- Strafen für verspätete Einreichung – 20% des Betrags aller nicht gezahlten Steuern;
- Zusätzliche 5% für jeden Monat der Verspätung auf den Restbetrag der nicht gezahlten Steuern;
- Im Falle einer Mehrwertsteuerhinterziehung wird eine Geldbuße in Höhe von 300% der geschuldeten Steuer verhängt;
- Jede Person, die als Mehrwertsteuerzahler registriert ist und sich nicht an den neuen Mehrwertsteuersatz hält, der sich in den Preisen von Waren und Dienstleistungen widerspiegelt, wird mit einer Geldstrafe von höchstens 50.000 US-Dollar oder im Falle einer Verurteilung mit einer Geldstrafe von höchstens 50.000 US-Dollar belegt 100.000 US-Dollar oder zehn Jahre Gefängnis;
- Zusätzliche Zwangsmaßnahmen bei Nichteinreichung einer Erklärung innerhalb der vorgeschriebenen Frist können eine gerichtliche Geldstrafe von bis zu 25.000 US-Dollar oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren oder eine Geldstrafe und eine Freiheitsstrafe gleichzeitig umfassen.