Mehrwertsteuer-Standardsätze
Ab 2024 beträgt der Mehrwertsteuer-Standardsatz in Ägypten 14%. Dieser Satz gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen, sofern sie nicht ausdrücklich davon ausgenommen sind oder nach ägyptischem Mehrwertsteuerrecht einem anderen Satz unterliegen.
Mehrwertsteuer-Nullsatz
Bestimmte Waren und Dienstleistungen unterliegen einem Mehrwertsteuer-Nullsatz. Dazu gehören:
- Exporte von Waren und Dienstleistungen.
- Spezifische Lieferungen wie internationaler Transport und damit verbundene Dienstleistungen.
- Gold, Silber und Platin für Anlagezwecke.
Waren und Dienstleistungen, die einem Mehrwertsteuer-Nullsatz unterliegen, ermöglichen es Lieferanten, die auf Vorleistungen gezahlte Mehrwertsteuer zurückzufordern.
Mehrwertsteuerschwelle
Die Registrierungsschwelle für die Mehrwertsteuer in Ägypten beträgt 500.000 EGP Jahresumsatz. Unternehmen, die diesen Umsatz überschreiten, müssen sich innerhalb von 30 Tagen für die Mehrwertsteuer registrieren. Unternehmen unterhalb dieser Schwelle können sich freiwillig registrieren, wenn sie dies wünschen.
Registrierungsverfahren
Um sich als Mehrwertsteuerzahler zu registrieren, müssen Unternehmen einen Antrag bei der ägyptischen Steuerbehörde (ETA) stellen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen, darunter einen Auszug aus dem Handelsregister, eine Steuerkarte und eine Niederlassungsbescheinigung. Der Registrierungsprozess kann online über die offizielle Website der ETA oder persönlich in deren Büros durchgeführt werden.
Steuervertreter
Nichtansässige Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen in Ägypten anbieten, müssen einen Steuervertreter ernennen. Dieser Vertreter ist für die Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften verantwortlich, einschließlich der Registrierung, Einreichung von Erklärungen und Durchführung von Zahlungen im Namen des nichtansässigen Unternehmens.
Aufbewahrung von Aufzeichnungen
Unternehmen sind verpflichtet, genaue und detaillierte Aufzeichnungen über alle umsatzsteuerpflichtigen Transaktionen zu führen. Diese Aufzeichnungen müssen mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt werden und sollten der ETA auf Anfrage zur Einsicht zur Verfügung stehen.
Einreichung der Mehrwertsteuererklärung und Zahlungstermin
Mehrwertsteuererklärungen müssen monatlich eingereicht werden. Die Frist für Einreichung und Zahlung ist das Ende des Monats nach dem Steuerzeitraum, in dem die Transaktionen stattgefunden haben. Beispielsweise muss die Mehrwertsteuererklärung für Januar bis Ende Februar eingereicht werden.
Mehrwertsteuererklärungen können elektronisch über das E-Filing-System der ETA eingereicht werden. Zahlungen können per Banküberweisung oder bei autorisierten Banken erfolgen.
Strafen
Die Strafen für die Nichteinhaltung der Mehrwertsteuervorschriften in Ägypten können schwerwiegend sein und umfassen:
- Verspätete Registrierung: Eine Geldstrafe von bis zu 10.000 EGP.
- Verspätete Abgabe von Steuererklärungen: Eine Strafe von 1% der fälligen Steuer pro Monat, bis zu einem Maximum von 5%.
- Versäumnis, ordnungsgemäße Aufzeichnungen zu führen: Eine Geldstrafe von 5.000 bis 50.000 EGP.
- Falsche oder irreführende Informationen: Strafen von 100% bis 200% der nicht bezahlten Steuer.