Mehrwertsteuer-Standardsatz
Der Standard-Mehrwertsteuersatz in der Dominikanischen Republik beträgt im Jahr 2024 18%.
ITBIS oder Impuesto sobre Transferencia de Bienes Industrializados y Servicios ist die Version der Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuer) in der Dominikanischen Republik.
Mehrwertsteuer-Reduzierter Satz
16%
- Dieser reduzierte Satz gilt für bestimmte Lebensmittel (Zucker, Kaffee, Butter, Margarine, Öle, Joghurt und andere Milchprodukte).
0%
- Dieser Satz gilt für den Warenexport.
Darüber hinaus sind einige Lieferungen von der Mehrwertsteuer befreit, wie z. B. der Online-Verkauf von E-Books.
Schwellenwerte
Das dominikanische Steuerrecht erfordert keinen Mindestumsatz, damit sich ein Unternehmen registrieren und Mehrwertsteuer zahlen kann.
Registrierungsverfahren
– Erhalten Sie eine Steueridentifikationsnummer (RNC). Der erste Schritt für jedes Unternehmen besteht darin, ein Registro Nacional de Contribuyentes (RNC), die Steueridentifikationsnummer, zu erhalten.
– Senden Sie Unterlagen ein. Das Unternehmen muss die erforderlichen Unterlagen bei der Dirección General de Impuestos Internos (DGII) einreichen. Dazu gehören in der Regel:
- Ausgefüllte Registrierungsformulare;
- Ausweisdokumente des/der Unternehmensinhaber(s) oder gesetzlichen Vertreter;
- Adressnachweis;
- Gründungsurkunde oder gleichwertiges Dokument für juristische Personen;
- Alle anderen von der DGII angegebenen Dokumente.
- Das Finanzamt bietet auf seiner offiziellen Website häufig die Möglichkeit einer Online-Registrierung an, was den Vorgang einfacher macht.
Steuervertreter
In der Dominikanischen Republik müssen ausländische Unternehmen, die im Land wirtschaftliche Aktivitäten ausüben, möglicherweise einen Steuervertreter ernennen. In welchen Fällen benötigt das Unternehmen möglicherweise einen Vertreter?
- Keine Betriebsstätte;
- Spezifische Steuerpflichten;
- Gesetzliche Anforderungen.
Aufbewahrung von Aufzeichnungen
Unternehmen müssen genaue Aufzeichnungen aller Transaktionen, einschließlich Verkäufe und Käufe, führen, um die ITBIS-Anmeldungen zu unterstützen. Was die Aufbewahrungsfrist für Aufzeichnungen betrifft, müssen Buchhaltungsunterlagen gemäß dem Steuergesetz der Dominikanischen Republik 10 Jahre lang aufbewahrt werden.
Mehrwertsteuerzahlung
Nach der Registrierung müssen Unternehmen monatlich ITBIS-Erklärungen einreichen, normalerweise bis zum 20. Tag des Folgemonats. Diese Erklärungen enthalten die aus Verkäufen eingenommenen ITBIS und die für Einkäufe gezahlten ITBIS.
Einreichen von Mehrwertsteuererklärungen
Die Mehrwertsteuererklärung muss bis zur Frist bei der DGII eingereicht werden. Unternehmen können Erklärungen normalerweise elektronisch oder über andere genehmigte Kanäle einreichen. Zusammen mit der Mehrwertsteuererklärung muss die gesamte Mehrwertsteuerschuld für den Berichtszeitraum bis zur Einreichungsfrist an die DGII gezahlt werden. Die Zahlung kann normalerweise online oder über autorisierte Bankinstitute erfolgen.
Strafen bei Nichteinhaltung
Wenn Sie sich nicht für ITBIS registrieren, keine Erklärungen einreichen oder keine Steuern zahlen, können Strafen, Bußgelder und Zinsen anfallen. Die DGII ist befugt, diese Strafen durchzusetzen, um die Einhaltung sicherzustellen.