Mehrwertsteuer-Standardsatz
Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Chile beträgt im Jahr 2024 19% und gilt für Verkäufe, Dienstleistungen und Importe. Jeder Verkauf einer in Chile hergestellten Ware oder Dienstleistung unterliegt der Mehrwertsteuer.
Schwellenwert für die Mehrwertsteuerregistrierung
In Chile gibt es keine Registrierungsschwelle. Alle Unternehmen, die umsatzsteuerpflichtige Tätigkeiten ausüben, müssen sich in Chile registrieren und Mehrwertsteuer zahlen.
Abzugsfähige Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer wird in Chile vom Verkäufer der Waren oder Dienstleistungen erhoben und dann vom Käufer eingezogen.
Anschließend meldet der Lieferant die eingezogene Umsatzsteuer an das Finanzamt und zahlt diese ab. Außerdem können Mehrwertsteuerpflichtige die auf Vorleistungen gezahlte Mehrwertsteuer von der auf Verkäufe erhobenen Mehrwertsteuer abziehen und die Differenz den Steuerbehörden melden.
Exportlieferungen sind von der Mehrwertsteuer befreit, es besteht jedoch die Möglichkeit, die für Exportaktivitäten gezahlte Mehrwertsteuer in Form einer Barerstattung zu erstatten. Vorsteuer, die von Unternehmen erhoben wird, die in Chile nicht als Umsatzsteuerzahler registriert sind, ist nicht erstattungsfähig.
Anmeldeverfahren
Alle Unternehmen müssen ein Antragsformular für die Gründung eines Unternehmens und einen Antrag auf Erteilung einer Steueridentifikationsnummer (RUT) einreichen. Es sollte auf der Website des chilenischen Steuerministeriums eingereicht werden.
Aufzeichnungen führen
Die Aufbewahrungsdauer der Aufzeichnungen in Chile muss sechs Jahre betragen, beginnend mit dem Berichtszeitraum, auf den sich die Aufzeichnungen beziehen.
Einreichungs- und Zahlungsdatum der Umsatzsteuererklärung
Mehrwertsteuererklärungen in Chile werden monatlich/vierteljährlich eingereicht. Mehrwertsteuerzahler sollten vor dem 20. Tag des Monats, der auf den Berichtszeitraum folgt, ihre Steuererklärung elektronisch einreichen und bezahlen. Mehrwertsteuererklärungen sollten in chilenischen Pesos (CLP) bezahlt werden.
Strafen
Bei verspäteter Zahlung und Einreichung der Mehrwertsteuererklärung in Chile werden Strafen von 1,5% pro Monat verhängt. Es werden außerdem Bußgelder in Höhe von 10–60% der fälligen Steuer erhoben.