Mehrwertsteuer-Normalsatz
Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Bosnien und Herzegowina beträgt im Jahr 2024 17%.
Der Export in Bosnien und Herzegowina unterliegt der Steuerbefreiung.
Schwelle
Es ist notwendig, sich in Bosnien und Herzegowina als Mehrwertsteuerzahler für eine Organisation zu registrieren, deren steuerpflichtige Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen im vergangenen Jahr 50.000 BAM (ca. 25.500 US-Dollar) übersteigen oder voraussichtlich übersteigen werden.
Abzugsfähige Mehrwertsteuer
Die auf für geschäftliche Zwecke gekaufte oder importierte Waren gezahlte Mehrwertsteuer kann abzugsfähig sein. Bestimmte Gegenstände, wie z. B. Fahrzeuge, Treibstoff für den Transport, Bewirtungs- und Übernachtungskosten sowie Bewirtungskosten, sind jedoch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, es sei denn, sie werden ausschließlich für geschäftliche Zwecke verwendet. Teilweise ist auch ein Vorsteuerabzug möglich.
Umsatzsteuer-Registrierungsverfahren in Bosnien und Herzegowina
Natürliche oder juristische Personen, die der Mehrwertsteuer unterliegen, müssen die Registrierung bei der Behörde für indirekte Steuern beantragen und bis zum 20. Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem sie Waren geliefert oder Dienstleistungen erbracht haben, die den Schwellenwert überschreiten, einen Antrag auf Mehrwertsteuerregistrierung stellen.
Der Antrag zur Registrierung und Aufnahme in das einheitliche Register der indirekten Steuerzahler sollte an das zuständige regionale Zentrum gerichtet werden, insbesondere an die Unterstützungsgruppe der Steuerabteilung. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Urteil zur Eintragung in die Gerichtskanzlei;
- Bescheinigung über die Eintragung;
- Personalausweis oder Reisepass des Eigentümers der juristischen Person und der verantwortlichen Personen der juristischen Person;
- ggf. Unterlagen zum Arbeits- und Aufenthaltsstatus ausländischer Staatsbürger in Bosnien und Herzegowina;
- Vollmacht, die es einem bosnisch-herzegowinischen Staatsbürger erlaubt, den Steuerzahler zu vertreten, wenn die verantwortliche Person ein ausländischer Staatsbürger ist;
- Beglaubigte Unterschriftenprobe der Geschäftsbank, bei der das Transaktionskonto eröffnet wurde, und Mitteilung des Hauptkontos bei einem autorisierten Zahlungsinstitut.
Steuervertreter
Nicht ansässige Unternehmen, die sich als Mehrwertsteuerzahler registrieren lassen, müssen einen in Bosnien und Herzegowina registrierten Steuervertreter benennen, der für verschiedene Mehrwertsteuerzahlungen gleichermaßen verantwortlich ist.
Aufzeichnungen führen
Nichtansässige Anbieter digitaler Dienste müssen Buchhaltungsunterlagen 10 Jahre lang aufbewahren. Dazu gehören Geschäftsbücher, Rechnungen und andere Dokumente und müssen den Finanzbehörden auf Verlangen zur Einsichtnahme vorgelegt werden.
Ausfüllen der Umsatzsteuererklärung und des Zahlungsdatums
Der Berichtszeitraum in Bosnien und Herzegowina beträgt einen Monat. Umsatzsteuererklärungen müssen bis zum 10. Tag des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats eingereicht und bezahlt werden.
Strafen
Bosnien und Herzegowina sieht Verwaltungsstrafen für die Nichteinhaltung der Steuergesetzgebung vor, wie zum Beispiel:
- 50% des Mehrwertsteuerbetrags, mit einer Mindeststrafe von 100 KM bei Nichterfüllung der Verpflichtung zur Berechnung und Zahlung der Mehrwertsteuer;
- 300 KM für das Versäumnis, innerhalb der festgelegten Frist eine Umsatzsteuererklärung abzugeben.