Mehrwertsteuer-Standardsatz
Der Mehrwertsteuer-Standardsatz in Bangladesch beträgt im Jahr 2024 15% und gilt für Warenlieferungen in Bangladesch und Importe. Lieferungen von Gütern des täglichen Bedarfs nach Bangladesch unterliegen nicht der Mehrwertsteuer. Der Export unterliegt der Steuerbefreiung.
Schwellenwert für die Mehrwertsteuerregistrierung
Unternehmen müssen sich in Bangladesch für Umsatzsteuerzwecke registrieren, wenn ihr Jahresumsatz 8 Millionen BDT (ca. 67.000 EUR) übersteigt.
Steuervertreter
Nichtansässige Unternehmen müssen einen gesetzlichen Umsatzsteuerbevollmächtigten benennen, der für die Registrierung, Umsatzsteuererklärungen und Zahlungen in Bangladesch verantwortlich ist.
Anmeldeverfahren
Unternehmen müssen innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum, an dem die Verpflichtung entstanden ist, das Umsatzsteuer-Antragsregistrierungsformular MwSt. 2.1 beim Bangladesh National Board of Revenue einreichen, um die Unternehmensidentifikationsnummer zu erhalten. Der Antrag wird innerhalb von 3 (drei) Arbeitstagen bearbeitet. Anschließend wird auf dem Formular MwSt. 2.3 eine Unternehmensidentifikationsnummer ausgestellt. Die Meldebescheinigung kann online bezogen werden.
Abzugsfähige Mehrwertsteuer
Unternehmen können die Vorsteuer zurückfordern, indem sie diese von der Ausgangssteuer abziehen. Aufwendungen, die für den Betrieb nicht relevant sind, können nicht als Abzug geltend gemacht werden. Unternehmen, die in Bangladesch nicht für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind, können die Vorsteuer nicht zurückfordern.
Aufzeichnungen führen
Die Aufbewahrungsdauer der Aufzeichnungen in Bangladesch muss mindestens fünf Jahre betragen.
Einreichungs- und Zahlungsdatum der Umsatzsteuererklärung
Unternehmen müssen in Bangladesch monatlich Steuererklärungen einreichen und die Mehrwertsteuer elektronisch abführen. Die Frist endet am 15. des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats.
Strafen in Bangladesch
- Strafe für die Nichteinreichung der Umsatzsteuererklärung – Bußgeld von 10.000 BDT (ca. 83 EUR).
- Strafe für verspätete Zahlung – Zinsen von 1% pro Monat.
- Strafe für Falschgeld – Geldstrafe in Höhe der Steuerbemessungsgrundlage oder/und Freiheitsstrafe.
- Strafe für Betrug: Geldstrafe in Höhe von 10.000 BDT bis 200.000 BDT (ca. 83 EUR – 1.665 EUR) oder/und Freiheitsstrafe.