Die Mehrwertsteuer gilt in Bahrain ab dem 1. Januar 2019.
Gemäß dem einheitlichen Mehrwertsteuerabkommen des Kooperationsrates der Arabischen Golfstaaten, Gesetzesdekret Nr. (48) für das Jahr 2018 zur Mehrwertsteuer, fällt der E-Commerce von Waren in Bahrain unter 10% MwSt.
Umsatzsteuerregistrierung für Nichtansässige
Transaktionen, bei denen ein gebietsfremder Lieferant Waren aus einem anderen Land an einen bahrainischen Kunden (Privatperson) versendet, gelten nicht als Lieferung, die zu einer Verpflichtung führt, sich in Bahrain für die Mehrwertsteuer zu registrieren.
Wenn der Käufer im Bahrein-Geschäft registriert ist, kann ein Reverse-Charge-Mechanismus angewendet werden. Bezieht sich der Kauf von Waren auf steuerpflichtige Tätigkeiten, kann ein solches Unternehmen die Einfuhrumsatzsteuer in seiner Steuererklärung anrechnen.
Die einzige Situation, in der ein gebietsfremdes Unternehmen in Bahrein für die Mehrwertsteuer registriert werden muss, ist, wenn ein Unternehmen ein lokales Lager nutzt, um Waren für B2C-Verkäufe zu lagern.
Mehrwertsteuer Normalsatz
Standard-Mehrwertsteuersatz in Bahrain 2023 ist 10% (5% – vor 1. Januar 2022).
MwSt. Ermäßigter Satz
0% – für einige Lebensmittel, medizinische Geräte, Waren für Kinder, Edelmetalle und Edelsteine.
Schwellen
Gebietsfremde sind verpflichtet, sich innerhalb von 30 Tagen nach der ersten steuerpflichtigen Lieferung an nicht steuerpflichtige Personen in Bahrain für die Mehrwertsteuer in Bahrain zu registrieren, der Mehrwertsteuerschwellenwert beträgt null.
Anmeldung
Gebietsfremde, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, aber keinen festen Geschäftssitz oder eine feste Niederlassung haben, müssen sich registrieren, wenn sie in Bahrain Mehrwertsteuer zahlen sollen.
Unternehmen müssen beim National Bureau for Revenue (NBR) registriert sein. Die NBR ist für die Registrierung von Steuerzahlern und ihre Steuerpflicht, die Validierung der Einreichung der Mehrwertsteuererklärung und die damit verbundene Bewertung sowie die Zahlung von Rückerstattungen verantwortlich.
Steuervertreter
Ein Nichtansässiger kann sich über einen MwSt.-Vertreter für die MwSt. registrieren lassen. Ein Mehrwertsteuervertreter muss in Bahrain ansässig und von der NBR ordnungsgemäß zugelassen sein. Die Bestellung zum Umsatzsteuervertreter muss durch eine amtliche Vollmacht erfolgen.
Abmeldung
Wenn ein Nichtansässiger in Bahrain umsatzsteuerlich registriert ist, muss er sich innerhalb von 30 Tagen abmelden, wenn eines der folgenden Ereignisse eintritt:
- Keine wirtschaftliche Tätigkeit mehr in Bahrain ausübt;
- Hat in 12 aufeinanderfolgenden Monaten keine umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen erzielt.
Einreichung von Umsatzsteuererklärungen
Mehrwertsteuerpflichtige Personen mit einem Jahresumsatz von mehr als 3 Millionen BHD haben monatliche Mehrwertsteuerperioden, die Kalendermonaten entsprechen.
Mehrwertsteuerpflichtige Personen mit jährlichen Lieferungen von nicht mehr als 3 Millionen BHD haben Mehrwertsteuerperioden, die Kalenderquartalen entsprechen (d. h. enden am 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember).
Eine Umsatzsteuererklärung für jeden Umsatzsteuerzeitraum ist bis zum letzten Tag des Monats fällig, der auf das Ende des letzten Tages des Umsatzsteuerzeitraums folgt.
Zahlungsdatum der Mehrwertsteuer
Die damit verbundene geschuldete Umsatzsteuer ist bis zum letzten Tag des Monats zu entrichten, der auf das Ende des letzten Tages des Umsatzsteuerzeitraums folgt.
Rückerstattung der Vorsteuer
Ein in Bahrain umsatzsteuerpflichtiger Steuerpflichtiger kann die auf Wareneinfuhren gezahlte Umsatzsteuer geltend machen, sofern die Bedingungen für die Vorsteuerrückerstattung erfüllt sind:
- Der Steuerpflichtige die Gegenstände zur Herstellung steuerpflichtiger Lieferungen verwendet;
- Die Erstattung der Mehrwertsteuer auf diese Waren ist nicht ausgeschlossen.
Ein Steuerpflichtiger muss die entsprechenden Zoll-/Einfuhrdokumente als Nachweis der Einfuhr aufbewahren, um die auf die Einfuhr von Waren erhobene Mehrwertsteuer zurückzufordern.
For non-registered persons, the import VAT paid would not be refundable.
Strafen
Nichtbeantragung der Registrierung (innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf der Registrierungsfrist) – BHD 10.000.
- Verspätete Abgabe einer Mehrwertsteuererklärung – 5%-25% des Wertes der erklärten oder gezahlten Mehrwertsteuer;
- Verspätete Zahlung der geschuldeten Mehrwertsteuer – 5%-25% des Wertes der erklärten oder bezahlten Mehrwertsteuer.