Argentinien Argentinien

Waren

In Argentinien heißt die Mehrwertsteuer „Impuesto al Valor Agregado“, abgekürzt IVA.

 

Mehrwertsteuer Normalsatz

Der allgemeine IVA-Satz von 21% gilt für die meisten Waren, die in Argentinien verkauft werden.

 

Reduzierte und erhöhte Preise

Zusätzlich zum Normalsatz gibt es in Argentinien einen erhöhten (27%), ermäßigten (10.5%) und superreduzierten (2.50%) Satz.

Der erhöhte Steuersatz von 27% gilt für den Verkauf von Gas, Strom und Wasser.

Der ermäßigte Satz von 10.5% gilt für die folgenden Produkte:

  • Medizinischer Dienst;
  • Fleisch und essbare Innereien von Tieren;
  • Obst, Hülsenfrüchte und Gemüse, frisch, gekühlt oder gefroren
    Schatz;
  • Getreide und Samen von Ölsaaten und getrockneten Hülsenfrüchten – Bohnen, Erbsen und Linsen;
  • Weizenmehl, Brot, Kekse, Back- und/oder Konditorwaren.

Außerdem gilt ein stark ermäßigter Satz von 2.5% für die Einfuhr oder Lieferung bestimmter gedruckter oder digitaler Zeitungen und Zeitschriften.

 

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Schwellen

Für lokale Unternehmen gelten folgende IVA-Grenzwerte:

  • 300,000 ARS (ca. 2,600$) für Waren;
  • 200,000 ARS (ca. 1,700$) für Dienstleistungen.

 

Fernverkäufer

Fernverkäufer, die Waren aus dem Ausland an B2C-Kunden versenden, sind nicht verpflichtet, sich in Argentinien für die Mehrwertsteuer zu registrieren. Ohne eine Betriebsstätte in Argentinien ist eine umsatzsteuerliche Registrierung nicht möglich.

 

Registrierungsverfahren

Für die Registrierung ist es erforderlich, ein Formular F.420/Jand auszufüllen und eine Kopie des Gesellschaftsstatuts mit seiner spanischen Übersetzung (falls nicht in Spanisch) mit Apostille gemäß dem Haager Übereinkommen oder beglaubigt von einem öffentlichen Notar und von Argentinien beizufügen Konsulat und eine Kopie der Registrierung bei IGJ (der Regierungsorganisation, die kommerzielle Unternehmen regiert).

 

MwSt.-Anmelde- und Zahlungsdatum

Umsatzsteuerpflichtige müssen monatliche Erklärungen abgeben. Umsatzsteuererklärungen sind innerhalb von 20 Kalendertagen nach Ende des Steuerzeitraums (Monats) einzureichen.

Die an die Steuerbehörden zu zahlende Umsatzsteuer ist bei Abgabe der monatlichen Umsatzsteuererklärung zu entrichten.

 

Strafen

Bei Nichtanmeldung oder verspäteter Anmeldung wird eine Strafe von 50% bis 100% der nicht ausgefüllten Mehrwertsteuer erhoben.

 

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Digitalis

Einführungsdatum April 2018.

MwSt.-Normalsatz

Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Argentinien im Jahr 2024 beträgt 21%.

 

Umsatzsteuerbefreite Tätigkeiten

Abonnements digitaler Online-Journalismusveröffentlichungen, mit Ausnahme von Vertriebsdiensten für Zeitungen, Zeitschriften und Zeitschriften für Organisationen, deren Tätigkeit in der Produktion von Veröffentlichungen besteht.

Zugriff auf digitale Bücher, Herunterladen digitaler Bücher.

 

PAIS-Steuer

8% – Die argentinische Inklusions- und Solidaritätssteuer (PAIS) muss für digitale Dienste in Fremdwährung bezahlt werden.

Die PAIS-Steuer wird vom argentinischen Verbraucher erhoben. Es besteht keine Verpflichtung zur Erhebung und Abführung dieser neuen Steuer an gebietsfremde Leistungserbringer.

 

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Schwelle

Unzutreffend.

 

Beweisstücke

Die Nutzung oder der Betrieb von digitalen Diensten unterliegt Folgendem:

  • Bei über Mobiltelefone bezogenen Diensten: in dem Land, das im Mobiltelefoncode auf der SIM-Karte angegeben ist;
  • Bei Dienstleistungen, die über andere Geräte empfangen werden: im Land die IP-Adresse des elektronischen Geräts des Empfängers der Dienstleistung.

Die Dienstleistung gilt auch dann als in der Republik Argentinien erbracht, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Der Ländercode der SIM-Karte oder die IP-Adresse des vom Kunden verwendeten Geräts;
  • Rechnungsadresse des Kunden;
  • Das für die Zahlung verwendete Bankkonto und die Rechnungsadresse des Kunden stehen der Bank oder dem Finanzinstitut zur Verfügung, das die für die Zahlung verwendete Kredit- oder Debitkarte ausgestellt hat.

 

E-Services-Liste

Als digitale Dienste gelten Dienste, die über das Internet bereitgestellt werden, oder jede Anpassung oder Anwendung von Protokollen, Plattformen oder Technologien, die im Internet oder in anderen Netzwerken verwendet werden, über die gleichwertige Dienste bereitgestellt werden, die naturgemäß weitgehend automatisiert sind und nur minimale Anforderungen stellen menschliche Eingriffe, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Folgendes:

  • Bereitstellung und Hosting von Computersites und Webseiten sowie alle anderen Dienstleistungen, die darin bestehen, Unternehmen oder Einzelpersonen die Präsenz in einem elektronischen Netz anzubieten oder zu erleichtern;
  • Bereitstellung digitalisierter Produkte im Allgemeinen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Computerprogramme, deren Modifikationen und Aktualisierungen sowie Zugang und/oder Herunterladen von digitalen Büchern, Designs, Komponenten, Vorlagen usw., Berichten, Finanz- oder Finanzanalysen. Marktdaten und Leitlinien;
  • Fernwartung von Programmen und Geräten im Automatikbetrieb;
  • Remote-Systemverwaltung und technischer Online-Support;
  • Webdienste, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fern- oder Online-Datenspeicherung, Speicherdienste und Online-Werbung;
  • Softwaredienste, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Softwaredienste, die über das Internet („Software as a Service“ oder „SaaS“) über Cloud-Downloads bereitgestellt werden;
  • Auf Bilder, Texte, Informationen, Videos, Musik und Spiele, einschließlich Glücksspiele, zugreifen und/oder diese herunterladen. Dieser Abschnitt umfasst, ist aber nicht beschränkt auf das Herunterladen von Filmen und anderen audiovisuellen Inhalten auf mit dem Internet verbundene Geräte, das Herunterladen von Online-Spielen, einschließlich solcher mit mehreren entfernt verbundenen Playern, das Streamen von Musik, Filmen, Wetten oder anderen digitalen Inhalten – auch wenn dies der Fall ist Dies geschieht mit Streaming-Technologie, ohne dass ein Download auf ein Speichergerät erforderlich ist, um Jingles, mobile Klingeltöne und Musik abzurufen, Online-Nachrichten, Verkehrsinformationen und Wettervorhersagen anzusehen, sogar über Satellitendienste, Webblogs und Website-Statistiken;
  • Bereitstellung von Datenbanken und allen Dienstleistungen, die automatisch von einem Computer über das Internet oder ein elektronisches Netz als Reaktion auf die Eingabe spezifischer Daten durch den Kunden erstellt werden;
  • Online-Clubdienste oder Dating-Sites;
  • Von Online-Blogs, Magazinen oder -Zeitungen bereitgestellte Dienste;
  • Bereitstellung von Internetdiensten;
  • Fernunterricht oder Tests oder Übungen, die automatisch durchgeführt oder korrigiert werden;
  • Abtretung des Rechts zum Verkauf eines Produkts oder einer Dienstleistung auf einer als Internetmarkt fungierenden Internetseite, einschließlich Internetauktionsdiensten, gegen Entgelt;
  • Verarbeitung und Berechnung von Daten über das Internet oder andere elektronische Netze.

 

Registrierungsverfahren

Wenn die Erbringung digitaler Dienstleistungen an im Ausland ansässige Stellen über Stellen des Landes bezahlt wird, die Zahlungen im Ausland ermöglichen oder verwalten, müssen diese als Agenten für die Erhebung und Berechnung von Steuern fungieren und den entsprechenden Betrag an diese Bundesverwaltung zahlen, solange die Kreditnehmer haben nicht die Eigenschaft einer umsatzsteuerpflichtigen Person.

Daher muss sich ein ausländisches Unternehmen, das digitale Dienstleistungen anbietet, nicht registrieren.

 

Steuervertreter

Unzutreffend.

 

Einreichung der Umsatzsteuererklärung und Datum der Umsatzsteuerzahlung

Bezahlt der Käufer die digitale Dienstleistung per Kreditkarte, so ist das Entgelt am Tag des Erhalts der Zusammenfassung bzw. Abrechnung der jeweiligen Karte von der Zahlstelle einzuziehen. Wird die Leistung teilweise bezahlt, muss der Einzug vollständig am Tag der ersten Zahlung erfolgen.

Umsatzsteuerpflichtige müssen monatliche Erklärungen abgeben. Umsatzsteuererklärungen sind innerhalb von 20 Kalendertagen nach Ende des Steuerzeitraums (Monats) einzureichen.

 

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